Sitzung: 01.03.2016 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
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Herr Dr. Lüttmann trägt folgende Eingabe vor:
Eingabe des Landesvorsitzenden der Republikaner NRW, Antrag vom 21. Januar 2016
Anmerkung:
Laut Schnellbrief des Städte- und
Gemeindebundes NRW vom 26. Januar 2016 ist der Antrag der Republikaner NRW
unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern
um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den
Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Der Rat bzw. zuständige
Ausschuss kann die Eingabe als unzulässig zurückweisen, ohne sich mit ihr
inhaltlich auseinandersetzen zu müssen.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind mit der Empfehlung des Bürgermeisters, den Antrag wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, einverstanden.