Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:54:00

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dörnhoff führt Herr Gausmann aus, dass die Ungleichbehandlung der Vollzeitpflege und der Heimunterbringung aus unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen resultiere.

 

Ansonsten sei im Rahmen der sog. Härtefallregelung die Möglichkeit gegeben, antragsabhängig ggfs. zusätzliche Bedarfstatbestände zu finanzieren.

 

Ohne weitere Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung vom 01.07.2016 die als Anlage 1 (rechte Spalte der Synopse) beigefügten neugefassten „Gemeinsamen Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und des Kreisjugendamtes Steinfurt für die Wirtschaftliche Jugendhilfe einschließlich der Kostenheranziehung“. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.01.2012 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig