I/A/1040

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

Wohnformen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Steinfurt

 

Der Kreis Steinfurt hat als örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe mit dem Landschaftsverband Westfalen – Lippe im April 2006 eine Zielvereinbarung unterzeichet, die im Wesentlichen Aussagen zur Bedarfsplanung, zum Hilfeplanverfahren, zu Angeboten ambulant betreutes Wohnen und stationäres Wohnen, zur Familienpflege und zu den komplementären Angeboten des Kreises für Menschen mit Behinderung enthält.

 

Der Kreis Steinfurt und der LWL haben zur der ersten vertraglich vereinbarten Regionalplanungskonferenz am 31.08.07 für psychisch erkrankte und abhängigkeitskranke Menschen und am 04.09.07 für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung die Leistungsanbieter und die Betroffenenseite eingeladen. In der Versammlung wurde von Seiten des LWL Datenmaterial u. a. zu stationärem und ambulantem Wohnen vorgestellt, das jedoch erst als Zwischenstand zu sehen ist.

 

Der LWL wird derzeit keine weiteren stationären Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung im Kreis Steinfurt genehmigen. Der LWL setzt verstärkt auf  Rotation auf den vorhandenen stationären Plätzen. Deshalb laufen weitere Trägergespräche und Prüfung der Einzelakten der WohnheimbewohnerInnen. Weiterhin beabsichtigt der LWL, zukünftig in einigen Bereichen von Westfalen Überkapazitäten im stationären Wohnen abzubauen und Trägern, die von einem solchen Abbau betroffen sind, anzubieten, stationäre Wohnangebote dort zu schaffen, wo es noch Bedarfe gibt (LWL-platzzahlneutral). Dieses Vorhaben stößt auf Kritik der gewachsenen Trägerstruktur im Kreis.

 

Die umfangreichen aufgeworfenen Fragestellungen aus der Regionalplanungskonferenz müssen in den Gremien des LWL und des Kreises Steinfurt thematisiert und besprochen werden.

 

 

Junge Pflege im Altenheim St. Josefshaus

 

Das St. Josefshaus wird seit ca. einem Jahr mit der Problematik jüngerer Pflegebedürftiger Menschen konfrontiert. Daher hat sich das St. Josefshaus entschlossen, einen eigenen Wohnbereich und ein neues Angebot für jüngere pflegebedürftige Menschen zu schaffen. Das zugrunde liegende Konzept wird dem Protokoll beigefügt.

(Anmerkung der Verwaltung: Das Konzept ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.)

 

Für den Bereich der jungen Pflege steht das Nebengebäude mit insgesamt 15 Einzelzimmern und einem Doppelzimmer ab sofort zur Verfügung. Bauliche Erweiterungen für Speise- und Aufenthaltsräume sind für Sommer 2008 geplant.

 

Damit wird jedoch nicht das Platzangebot des St. Josefshauses erweitert. Vielmehr wird der Bereich der Jungen Pflege spezialisiert und das bestehende Angebot breiter gefächert.

 

 

Mehrgenerationenhäuser

 

Der  Kinderschutzbund Rheine stellte in der Sozialausschusssitzung am 15. Mai

2007 seine Planungen zum „Haus ohne Barrieren“ vor. 

 

Mit seiner Konzeption „Haus ohne Barrieren“ hat sich der Kinderschutzbund im Rahmen des „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die zweite Ausschreibungsphase um die Trägerschaft eines Mehrgenerationenhauses beworben. Insgesamt lagen 750 Bewerbungen vor,  259 Mehrgenerationenhäuser wurden in der zweiten Ausschreibungsphase in das Aktionsprogramm aufgenommen.

 

Am 27. August 2007 erhielt die Bürgermeisterin vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die großartige Mitteilung, dass auch der Kinderschutzbund Rheine ausgewählt wurde und am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser teilnehmen kann.

 

Die Förderung sieht so aus, dass für jedes Mehrgenerationenhaus aus Bundesmitteln 40.000 € jährlich für eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zur Verfügung gestellt werden.