Sitzung: 14.04.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
00:01:20
Herr Dr. Vennekötter trägt nachfolgenden Bericht der Verwaltung auszugsweise vor.
Bericht der Verwaltung aus der Sitzung vom 21.01.2016
TOP Antragsteller Anliegen
1. TOP 2 Herr Berardis Verkehrssituation ÖS für
Radfahrer an der
Herr Dr.
Vennekötter L
593
Die Zuständigkeit für einen Umbau der Straße
liegt beim Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW –, sowohl
innerhalb der Ortslage, als auch auf der freien Strecke. Das Thema
Umgestaltung/Rückbau des Mehrzweckstreifens wird vom FB 5 in einem anstehenden
Jahresgespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erörtert werden.
Stellungnahme:
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Verkehrssituation für den
Radverkehr an der L 593 (Umgestaltung/Rückbau Mehrzweckstreifen, vom
Kreisverkehr Hemelter Straße entlang der Elter Straße durch Gellendorf in
Richtung Elte)
-Bei der Sanierung der Elter Straße vor einigen Jahren ist kein Radweg oder markierter Radwegstreifen angelegt, sondern der Mehrzweckstreifen wiederhergestellt worden, der dementsprechend auch durch parkende Autos genutzt wird. Die Verkehrsführung für Radfahrer ist in diesem Abschnitt nicht optimal. Die Elter Straße ist in diesem Abschnitt mit Wirkung vom 01.01.2015 von einer Bundesstraße (B 475) zu einer Landesstraße (L 593) herabgestuft worden.
Die Stadt wird einen Antrag auf Bau eines Radweges an Straßen.NRW leiten.
2. TOP
2 Herr Weßling Breitbandausbau ÖS Stand
von Rheine
Herr Dr.
Vennekötter
Anfrage von Herrn Weßling im HFA -
Stellungnahme
Breitbandausbaustand von Rheine
Die Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen ist eine gesamtgesellschaftliche
Herausforderung. Um den Ausbau auf kommunaler Ebene zu vereinfachen, hat die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die
NGA-Rahmenregelung erarbeitet, deren
Ziel eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s
definiert. Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die
kupferbasierenden oder koaxialen Infrastrukturen teilweise ganz oder teilweise
durch Glasfaserleitungen ersetzen, um Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s und mehr
im Downstream zu erreichen.
Lt. § 2 Abs. 2 der
NGA-Rahmenleitlinie gelten als unterversorgt Gebiete, in denen aktuell keine
NGA-Versorgung besteht und in den nächsten drei Jahren keine NGA-Netze
entstehen werden (weiße NGA-Flecken). Gem. § 2 Abs. 3 der NGA-Rahmenleitlinie
sollen im Rahmen der Fördermaßnahmen für mind. 75 % der Haushalte zuverlässig
Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30
Mbit/s im Download gewährleistet werden.
Bund und Land
sehen die flächendeckende
Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50
Mbit/s bis zum Jahr 2018 als politisches
Ziel. Vor dem Hintergrund der jüngsten Fördermöglichkeiten aus dem Bundesförderprogramm
„Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD“ und Landesmitteln
aus der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ oder anderen verschiedenen
Fördertopfen zur Co-Finanzierung wurde seitens der Verwaltung der
Handlungsbedarf zum Thema „weiterer Breitbandausbau in Rheine“ untersucht.
Bei einem
Tätigwerden aufgrund der Förderprogramme verbleibt ein kommunaler Eigenanteil
in Höhe von 10 %, mit Ausnahme von Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept,
hier soll die Landesförderung auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten
aufgestockt werden. Auch die 100 %-ige Förderung der Ausgaben für die Beauftragung
von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen (max. 50.000 Euro), die zur
Vorbereitung oder bei der Durchführung einer der möglichen Maßnahmen anfallen
würden, wurden in den Blick genommen.
Bedarfsanalyse
Bis zum Jahresende
2015 ist für viele Haushalte in Rheine bereits schnelleres Internet ermöglicht
worden. Hierfür hat die Deutsche Telekom AG das Glasfasernetz vorwiegend im
Bereich rechts der Ems ausgebaut, während die RheiNet als Tochtergesellschaft
für Telekommunikation der Stadtwerke für Rheine GmbH gemeinsam mit der EWE TEL
GmbH und deren Regionalmarke osnatel vorwiegend links der Ems aktiv waren.
Die
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WEST) ist
aufgrund ihrer häufigen Einbindung in die Markterkundung und ihrer intensiven Datensammlung
aktuell in der Lage anhand von GIS-basierten Daten den sehr konkreten
Ausbaustand einzelner Kommunen zu benennen. Mitte Dezember 2015 wurde den
Vertretern der Kommunen der allgemeine Stand und die Aktivitäten des Kreises
Steinfurt, insbesondere das Ergebnis der Außenbereichs-Studie und Einblicke in
die Markterkundung für den Kreis Steinfurt vorgestellt. Gemeinsam mit der EWG
Rheine fand daraufhin ein detaillierterer Informationsaustausch mit der WEST
statt. Inzwischen liegt nun eine genaue Analyse der Versorgungsdaten für Rheine
durch die „WEST“ vor.
Lt. den
ermittelten Zahlen der WEST werden von den 39.955 Anschlüssen in Rheine ca. 86
% mit mehr als 50 Mbit/s versorgt und ca. 91,8 % mit mehr als 30 Mbit/s.
Filtern man im Weiteren den Nahbereich von Rheine heraus, der auch nicht Intention
der Fördermaßnahmen ist, sind ca. 93,4 % der Anschlüsse in Rheine mit mehr als
50 Mbit/s versorgt und 96,6 % mit mehr als 30 Mbit/s.
Der Nahbereich ist
ein Bereich, an dem der Markt, vor allem die Telekom, aus wirtschaftlichen
Gründen über kurz oder lang noch tätig wird, um ihre Netze aufzurüsten. Dies
geschieht u. a. durch Vectoring-Ausbau. Durch Vectoring werden die elektromagnetischen
Störungen ausgeglichen, die es zwischen den Kupferleitungen auf dem Weg in die
Haushalte gibt. Das ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s. Die
Technik dafür wird in den vorhandenen Kabelverzweigern installiert. Um die
elektromagnetischen Störungen zwischen den Leitungen allerdings ausgleichen zu
können, benötigt der Netzbetreiber die Kontrolle über sämtliche Leitungen, das
bedeutet, dass andere Betreiber keine eigene Technik an den Kabelverzweigern installieren
können.
Schaut man auf die
Gesamtversorgung nach einem Vectoring Ausbau im Nahbereich, so wären lediglich
ca. 6,6 % der Anschlüsse in Rheine mit weniger als 50 Mbit/s versorgt und nur
noch 3,4 % mit weniger als 30 Mbit/s. Berücksichtigt man zudem, dass hiervon
rd. 0,6 % Anschlüsse betroffen sind, die sich lediglich nur zu Erholungszwecken
im Feriengebiet Bockholt in Elte aufhalten, reduziert sich der Prozentsatz der
Anschlüsse mit geringer Versorgung unter 30 Mbit/s auf 2,8 %, bzw. unter 50
Mbit/s auf 6,0 %.
Bei der geringen
Zahl der Anschlüsse, für die eine Förderung überhaupt in Frage kommt, handelt
es sich zudem um zersiedelte Bereiche, in denen ggfs. nur ein Konzept der
Funkversorgung weiterhelfen kann.
Mit solchen
Versorgungsquoten stellt Rheine im Sinne der NGA-Richtlinie kein unterversorgtes
Gebiet dar. Im Gegenteil, durch die Bemühungen aller Akteure in der
Vergangenheit steht Rheine außerordentlich gut dar.
Handlungsbedarf
für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Planungs- und Beratungsleistungen
sowie weitere Fördermaßnahmen für einen eine flächendeckende
Breitbandversorgung werden somit nicht gesehen.
Hilfreich ist die
weitere Zusammenarbeit mit der WEST, um für die zersiedelten Gebiete sukzessive
Abhilfe zu schaffen. Z. B. könnte für die wenigen unterversorgten Haushalte
westlich von Hauenhorst und westlich von Wadelheim eine Lösung über die
Kontaktaufnahme zu einem Funkanbieter herstellt werden, der in Neuenkirchen auf
dem Kalkwerk über eine Funkanlage verfügt.
Anmerkung
außerhalb des Protokolls:
Die im
Bauausschuss gezeigte Karte wurde seitens der „WEST“ zur weiteren Verwendung
nicht freigegeben.