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Herr Dr. Vennekötter trägt nachfolgenden Bericht der Verwaltung auszugsweise vor.

 

 

Bericht der Verwaltung aus der Sitzung vom 21.01.2016                                  

 

TOP                                 Antragsteller                          Anliegen

 

1.      TOP 2                 Herr Berardis              Verkehrssituation                ÖS                                                              für Radfahrer an der

          Herr  Dr. Vennekötter                                      L 593

 

Die Zuständigkeit für einen Umbau der Straße liegt beim Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW –, sowohl innerhalb der Ortslage, als auch auf der freien Strecke. Das Thema Umgestaltung/Rückbau des Mehrzweckstreifens wird vom FB 5 in einem anstehenden Jahresgespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erörtert werden.

 

         

Stellungnahme:

 

 

 

Verkehrssituation für den Radverkehr an der L 593 (Umgestaltung/Rückbau Mehrzweckstreifen, vom Kreisverkehr Hemelter Straße entlang der Elter Straße  durch Gellendorf in Richtung Elte)

 

-Bei der Sanierung der Elter Straße vor einigen Jahren ist kein Radweg oder markierter Radwegstreifen angelegt, sondern der Mehrzweckstreifen wiederhergestellt worden, der dementsprechend auch durch parkende Autos genutzt wird. Die Verkehrsführung für Radfahrer ist in diesem Abschnitt nicht optimal. Die Elter Straße ist in diesem Abschnitt mit Wirkung vom 01.01.2015 von einer Bundesstraße (B 475) zu einer Landesstraße (L 593) herabgestuft worden.

 

Die Stadt wird einen Antrag auf Bau eines Radweges an Straßen.NRW leiten.

 

 

2.      TOP  2                 Herr Weßling                        Breitbandausbau                 ÖS                                                                        Stand von Rheine

          Herr  Dr. Vennekötter                                     

 

          Anfrage von Herrn Weßling im HFA -

 

 

 

Stellungnahme

 

Breitbandausbaustand von Rheine

Die Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Um den Ausbau auf kommunaler Ebene zu vereinfachen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die NGA-Rahmenregelung erarbeitet, deren Ziel eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s definiert. Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infrastrukturen teilweise ganz oder teilweise durch Glasfaserleitungen ersetzen, um Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s und mehr im Downstream zu erreichen.

Lt. § 2 Abs. 2 der NGA-Rahmenleitlinie gelten als unterversorgt Gebiete, in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und in den nächsten drei Jahren keine NGA-Netze entstehen werden (weiße NGA-Flecken). Gem. § 2 Abs. 3 der NGA-Rahmenleitlinie sollen im Rahmen der Fördermaßnahmen für mind. 75 % der Haushalte zuverlässig Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden.

Bund und Land sehen die flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 als politisches Ziel. Vor dem Hintergrund der jüngsten Fördermöglichkeiten aus dem Bundesförderprogramm „Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD“ und Landesmitteln aus der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ oder anderen verschiedenen Fördertopfen zur Co-Finanzierung wurde seitens der Verwaltung der Handlungsbedarf zum Thema „weiterer Breitbandausbau in Rheine“ untersucht.

Bei einem Tätigwerden aufgrund der Förderprogramme verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 10 %, mit Ausnahme von Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept, hier soll die Landesförderung auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt werden. Auch die 100 %-ige Förderung der Ausgaben für die Beauftragung von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen (max. 50.000 Euro), die zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer der möglichen Maßnahmen anfallen würden, wurden in den Blick genommen.

Bedarfsanalyse

Bis zum Jahresende 2015 ist für viele Haushalte in Rheine bereits schnelleres Internet ermöglicht worden. Hierfür hat die Deutsche Telekom AG das Glasfasernetz vorwiegend im Bereich rechts der Ems ausgebaut, während die RheiNet als Tochtergesellschaft für Telekommunikation der Stadtwerke für Rheine GmbH gemeinsam mit der EWE TEL GmbH und deren Regionalmarke osnatel vorwiegend links der Ems aktiv waren.

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WEST) ist aufgrund ihrer häufigen Einbindung in die Markterkundung und ihrer intensiven Datensammlung aktuell in der Lage anhand von GIS-basierten Daten den sehr konkreten Ausbaustand einzelner Kommunen zu benennen. Mitte Dezember 2015 wurde den Vertretern der Kommunen der allgemeine Stand und die Aktivitäten des Kreises Steinfurt, insbesondere das Ergebnis der Außenbereichs-Studie und Einblicke in die Markterkundung für den Kreis Steinfurt vorgestellt. Gemeinsam mit der EWG Rheine fand daraufhin ein detaillierterer Informationsaustausch mit der WEST statt. Inzwischen liegt nun eine genaue Analyse der Versorgungsdaten für Rheine durch die „WEST“ vor.

Lt. den ermittelten Zahlen der WEST werden von den 39.955 Anschlüssen in Rheine ca. 86 % mit mehr als 50 Mbit/s versorgt und ca. 91,8 % mit mehr als 30 Mbit/s. Filtern man im Weiteren den Nahbereich von Rheine heraus, der auch nicht Intention der Fördermaßnahmen ist, sind ca. 93,4 % der Anschlüsse in Rheine mit mehr als 50 Mbit/s versorgt und 96,6 % mit mehr als 30 Mbit/s.

Der Nahbereich ist ein Bereich, an dem der Markt, vor allem die Telekom, aus wirtschaftlichen Gründen über kurz oder lang noch tätig wird, um ihre Netze aufzurüsten. Dies geschieht u. a. durch Vectoring-Ausbau. Durch Vectoring werden die elektromagnetischen Störungen ausgeglichen, die es zwischen den Kupferleitungen auf dem Weg in die Haushalte gibt. Das ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s. Die Technik dafür wird in den vorhandenen Kabelverzweigern installiert. Um die elektromagnetischen Störungen zwischen den Leitungen allerdings ausgleichen zu können, benötigt der Netzbetreiber die Kontrolle über sämtliche Leitungen, das bedeutet, dass andere Betreiber keine eigene Technik an den Kabelverzweigern installieren können.

Schaut man auf die Gesamtversorgung nach einem Vectoring Ausbau im Nahbereich, so wären lediglich ca. 6,6 % der Anschlüsse in Rheine mit weniger als 50 Mbit/s versorgt und nur noch 3,4 % mit weniger als 30 Mbit/s. Berücksichtigt man zudem, dass hiervon rd. 0,6 % Anschlüsse betroffen sind, die sich lediglich nur zu Erholungszwecken im Feriengebiet Bockholt in Elte aufhalten, reduziert sich der Prozentsatz der Anschlüsse mit geringer Versorgung unter 30 Mbit/s auf 2,8 %, bzw. unter 50 Mbit/s auf 6,0 %.

Bei der geringen Zahl der Anschlüsse, für die eine Förderung überhaupt in Frage kommt, handelt es sich zudem um zersiedelte Bereiche, in denen ggfs. nur ein Konzept der Funkversorgung weiterhelfen kann.

Mit solchen Versorgungsquoten stellt Rheine im Sinne der NGA-Richtlinie kein unterversorgtes Gebiet dar. Im Gegenteil, durch die Bemühungen aller Akteure in der Vergangenheit steht Rheine außerordentlich gut dar.

Handlungsbedarf für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Planungs- und Beratungsleistungen sowie weitere Fördermaßnahmen für einen eine flächendeckende Breitbandversorgung werden somit nicht gesehen.

Hilfreich ist die weitere Zusammenarbeit mit der WEST, um für die zersiedelten Gebiete sukzessive Abhilfe zu schaffen. Z. B. könnte für die wenigen unterversorgten Haushalte westlich von Hauenhorst und westlich von Wadelheim eine Lösung über die Kontaktaufnahme zu einem Funkanbieter herstellt werden, der in Neuenkirchen auf dem Kalkwerk über eine Funkanlage verfügt.

Anmerkung außerhalb des Protokolls:

Die im Bauausschuss gezeigte Karte wurde seitens der „WEST“ zur weiteren Verwendung nicht freigegeben.