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1. Herr Gausmann informiert über ein Schreiben der Bezirksregierung Münster bezüglich der Kommunalen Klassenrichtzahl, welches als Ausfluss des Ratsbeschlusses zur Vorlage Nr. 383/15/1 am 15.12.2015 ergangen ist. Dort wird unter anderem erklärt, dass eine Änderung der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl auch in Kenntnis der zunehmenden Aufnahmen von Flüchtlingskindern nach dem geltenden Gesetzestext nicht in Betracht kommt. Das Schreiben ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

2. Desweiteren wird dem Protokoll als Anlage 2 eine aktuelle Übersicht der Zahlen von Schülern/-innen in Bezug auf den Flüchtlingsstatus beigefügt.

 

3. Durch Erlass der Landesregierung wurde der Höchstbetrag für den Elternbeitrag für die Betreuung im Offenen Ganztag mit Wirkung vom 01.08.2016 auf 180,00 € mtl. angehoben. Da beabsichtigt sei für das Schuljahr (Kindergartenjahr) 2017/2018 eine gemeinsame Elternbeitragssatzung für die Betreuungsangebote im Elementar- und Primarbereich zu beschließen, schlage die Verwaltung vor im Vorfeld keine geänderte weitere Satzungsänderung (ab 01.08.2016) zu beschließen.

 

4. In diesem Zusammenhang erklärt Herr Gausmann, dass die weitere Ausschreibungen bezüglich für die Betreuungsangebote an den verbleibenden Rheiner Grundschulen um ein Jahr, auf das Schuljahr 2018/19, verschoben werden, da man sowohl die erwarteten bevorstehende Strukturänderung, als auch die Erfahrungen/Ergebnisse aus der vorangegangenen durchgeführten Ausschreibung erst evaluieren wolle.

 

5. Im Laufe des Jahres 2017 solle  ein gesamtstädtisches Konzept zur Schulsozialarbeit durch die Verwaltung erarbeitet werden. Die Umsetzung solle zum 01.08.2018, also zum Schuljahr 2018/19, erfolgen.

 

6. Im Juni diesen Jahres plane die Verwaltung eine weitere Besichtigungsfahrt einiger Schulen für die Mitglieder des Schulausschusses. Der genaue Termin werde noch mitgeteilt.

 

7. Auch für das laufende Schuljahr habe die Stadt aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion Mittel aus dem Ausgleichsfond für Inklusion in Höhe von 121.297,53 € erhalten. In einer gemeinsamen Besprechung  mit den Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine habe man vereinbart, dass wie im vergangenen Jahr die Schulen auch für das Haushaltsjahr 2016 den Grundbetrag 4000,00 € (Grundschulen) und 6000,00 € (weiterführende Schulen) erhalten. Zusätzlich solle eine Pauschale pro laufenden Förderschüler von 300,00 € und 600,00 € für jeden neuen Förderschüler an die Schulen ausgezahlt werden. Grundlage für die Berechnung sei die Anzahl der Förderschüler am Stichtag 15.09.2016. Der verbleibende Betrag des Belastungsausgleichs solle für individuelle, größere Maßnahmen an Schulen verwendet werden.