Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

07:40

 

Herr Gude berichtet, dass über dieses Thema bereits nichtöffentlich diskutiert wurde. Man habe diese Diskussion bewusst nicht öffentlich gehalten, da man das Anmeldeverfahren im Vorfeld nicht beeinflussen wollte.

 

Herr Gausmann erläutert die Vorlage und zeigt auf, dass es im Bereich der weiterführenden Schulen strukturell einen Handlungsbedarf gebe.

 

Die CDU beantragt die Vorlage dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung mit der Prüfung bis zum Sommer 2016 und nicht bis Juni 2016 beauftragt wird.

Herr Ortel beantragt die Frage auf Seite 6 dahingehend zu ändern „ Wie kann es gelingen...“.

 

Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen.

 

In allen Fraktionen besteht Einigkeit konsensual eine Lösung zu finden und ein Zukunft fähiges gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln sei. Hierbei seien Aspekte wie Schulstandorte, Schülerpotentiale für eine zweite Gesamtschule, Schulformwechsler, sowie die rechtlichen Voraussetzungen für die dargelegten Vorschläge zu berücksichtigen. Ein Ergebnis sei nicht in 2 Monaten realisierbar, daher müsse man sich einen längeren Zeitraum hierfür widmen. Außerdem solle das Gespräch mit den Betroffenen Schulleitern und Eltern gesucht werden.

 

Herr Gausman erklärt, dass die Verwaltung zunächst einen Gesprächstermin mit der Bezirksregierung vereinbaren wird um die rechtlichen Grundlagen zu klären. Im Anschluss soll ein Arbeitskreis Schulstruktur stattfinden um die Ergebnisse auszutauschen. Anschließend sollte es eine öffentliche Sitzung des Schulausschusses geben, wo die Ergebnisse präsentiert werden und weiter diskutiert werden. 


Beschluss:

 

1.     Der Schulausschuss nimmt das Ergebnis der Anmeldungen zu den städtischen Real- und Sekundarschulen, Gymnasien sowie der Euregio Gesamtschule zur Kenntnis.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung aufgeführten Optionen einer veränderten Schulstruktur im Sek. I Bereich der Stadt Rheine unter folgenden Aspekten bis Sommer 2016 zu prüfen:

 

      Zügigkeitsfestlegung der unterschiedlichen Schulformen

 

      Festlegung von Schuleinzugsbereichen

 

      Auswirkung auf die Infrastruktur der Schulgebäude

 

      Genehmigungsfähigkeit der genannten Optionen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster)

 

 


Abstimmungsergebnis:  einstimmig