Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:59:12

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass im Rahmen der Offenlage viele Verschiebungswünsche von Grünbeeten diskutiert worden seien. Hierfür habe es einen umfangreichen Abstimmungsprozess gegeben, wobei das Ergebnis jetzt zur Abstimmung vorliege.


Beschluss:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre

gungen und Bedenken

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg:

 

 

Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg (verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a) Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der

vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,50m  bis 6,00 m breiten

Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.

 

 

b) Begrünung:

 

Anlegung von 1,50 m breiten Grünbeeten mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

 

c) Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorh. Kanalisation

 

 

d) Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort: „Dannenkamp“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort „Dannenkamp“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

 

 

 

Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg (verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

  

         Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

        

 

       1. Mischfläche, bestehend aus

 

           a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke 

aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Unterpflanzung

 

 

         2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

       3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig