Sitzung: 14.04.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 130/16
00:59:12
Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass im Rahmen der Offenlage viele Verschiebungswünsche von Grünbeeten diskutiert worden seien. Hierfür habe es einen umfangreichen Abstimmungsprozess gegeben, wobei das Ergebnis jetzt zur Abstimmung vorliege.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre
gungen und Bedenken
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I Vorlagenbegründung
aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg:
Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg (verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein
Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung
eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der
vorgegebenen
Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,50m
bis 6,00 m breiten
Mischfläche aus
grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.
b) Begrünung:
Anlegung von
1,50 m breiten Grünbeeten mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
c) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorh. Kanalisation
d)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe
von 4,50 m
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:
„Dannenkamp“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort „Dannenkamp“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z.
geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen
sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg (verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke
aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig