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Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort: “Dannenkamp“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg
von Nielandstraße bis Norgerweg
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19. April
2016 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße
Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweist:
Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Grünbeete
mit Unterpflanzung
3.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
5.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig