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Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße
Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort:
"Mesum – Nord I".
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19. April
2016 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der
Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort:
"Mesum – Nord I" erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Albert-Stienemann-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke
aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung
und Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig