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Herr Krümpel trägt folgenden Bericht vor:

 

Mit Schreiben vom 16.03.2016 hat der Landrat zur Haushaltssatzung 2016 Folgendes verfügt:

 

      „Gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhebe ich keine grundsätzlichen kommunalaufsichtlichen Bedenken. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage um 3.227.511 € genehmige ich gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW.“

 

Der Landrat des Kreises Steinfurt ist in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine eingegangen und hat dazu Ausführungen gemacht, die ich auszugsweise vortragen möchte:

 

      „Gegenüber der Vorjahresplanung mit einem Saldo von -5,482 Mio. € hat sich die aktuelle Haushaltsplanung um 2,255 Mio. € verbessert. Die besseren Plandaten sind auf Mehrerträge von 13,023 Mio. € zurückzuführen, denen Mehraufwendungen von 10,769 Mio. € gegenüberstehen.

 

      Viele Mehrerträge und Mehraufwendungen heben sich gegenseitig nahezu auf (z. B. die Förderung junger Menschen und Familien oder die Bereitstellung zusätzlicher Kita-Plätze). Neben einem höheren Anteil an der Einkommens- u. Umsatzsteuer (+2,190 Mio. €) und höheren Gewerbesteuern (+0,729 Mio. €), haben insbesondere die besseren Produktergebnisse aus der Betreuung von Flüchtlingen (+3,602 Mio. €) zur Ergebnisverbesserung beigetragen. Diesen Verbesserungen standen jedoch geringere Finanzerträge (-0,910 Mio. €), eine höhere Kreisumlage (+1,141 Mio. €) sowie höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen (+1,972 Mio. €, ohne die Steigerungen in den Produkten für die Betreuung der Flüchtlinge) gegenüber.

 

      Gegenüber der Vorjahresplanung hat sich die mittelfristige Planung (im Zeitraum von 2016 bis 2018) um 11,991 Mio. € verbessert.

 

      Das Ziel, die Verschuldung langfristig abzubauen, wird in 2016 und 2017 nicht umgesetzt. Von Ende 2015 bis Ende 2017 werden die Investitionskredite voraussichtlich von 50,337 Mio. € auf 57,419 Mio. € ansteigen.“