Sitzung: 19.04.2016 Rat der Stadt Rheine
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Herr Krümpel trägt folgenden Bericht vor:
Mit
Schreiben vom 16.03.2016 hat der Landrat zur Haushaltssatzung 2016 Folgendes
verfügt:
„Gegen die
satzungsrechtlichen Festsetzungen erhebe ich keine grundsätzlichen
kommunalaufsichtlichen Bedenken. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage um
3.227.511 € genehmige ich gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW.“
Der Landrat des Kreises Steinfurt ist in
seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine
eingegangen und hat dazu Ausführungen gemacht, die ich auszugsweise vortragen
möchte:
„Gegenüber der Vorjahresplanung mit einem Saldo von -5,482 Mio.
€ hat sich die aktuelle Haushaltsplanung um 2,255 Mio. € verbessert. Die
besseren Plandaten sind auf Mehrerträge von 13,023 Mio. € zurückzuführen, denen
Mehraufwendungen von 10,769 Mio. € gegenüberstehen.
Viele Mehrerträge und Mehraufwendungen heben sich gegenseitig
nahezu auf (z. B. die Förderung junger Menschen und Familien oder die
Bereitstellung zusätzlicher Kita-Plätze). Neben einem höheren Anteil an der
Einkommens- u. Umsatzsteuer (+2,190 Mio. €) und höheren Gewerbesteuern (+0,729
Mio. €), haben insbesondere die besseren Produktergebnisse aus der Betreuung
von Flüchtlingen (+3,602 Mio. €) zur Ergebnisverbesserung beigetragen. Diesen
Verbesserungen standen jedoch geringere Finanzerträge (-0,910 Mio. €), eine
höhere Kreisumlage (+1,141 Mio. €) sowie höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen
(+1,972 Mio. €, ohne die Steigerungen in den Produkten für die Betreuung der
Flüchtlinge) gegenüber.
Gegenüber der Vorjahresplanung hat sich die mittelfristige
Planung (im Zeitraum von 2016 bis 2018) um 11,991 Mio. € verbessert.
Das Ziel, die Verschuldung langfristig abzubauen, wird in 2016
und 2017 nicht umgesetzt. Von Ende 2015 bis Ende 2017 werden die
Investitionskredite voraussichtlich von 50,337 Mio. € auf 57,419 Mio. € ansteigen.“