Sitzung: 19.04.2016 Rat der Stadt Rheine
0:07:00
Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass er, da die Sitzung des für Eingaben an
den Rat der Stadt zuständigen Haupt- und Finanzausschuss nach den Osterferien
ausgefallen sei und die nächste HFA-Sitzung voraussichtlich erst im Mai
stattfinden werde, die der Verwaltung vorliegenden Anträge der Stadtteilbeiräte
und Eingaben an den Rat ausnahmsweise in der heutigen Ratssitzung vorstellen
werde:
1.
Antrag
auf Erweiterung des Baugebietes Im Lied
Der Stadtteilbeirat Rodde/Kanalhafen regt an, das Baugebiet „Im Lied“
zu erweitern, da alle Baugrundstücke vermarktet wurden und zz. keine neuen
bereitstehen. Der Stadtteilbeirat erklärt, dass weitere Baugrundstücke erst im
Jahr 2019 freigegeben werden sollen. Es wird beantragt, dass der nächste
Bauabschnitt zeitnah freigegeben wird. Der Stadtteilbeirat befürchtet, dass ansonsten
die jungen Leute und Senioren in die Nachbargemeinden abwandern und somit der
Kindergarten und die Grundschule in Rodde gefährdet werden.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung des Antrages an den Stadtentwicklungsausschuss „Planung und
Umwelt“
2. Antrag
auf Tempo 30 vor der Canisius-Grundschule in Rodde
Der Stadtteilbeirat Rodde/Kanalhafen regt an, eine
Tempo-30-Zone vor der Canisius-Grundschule Rodde/Fernrodder Straße einzurichten
und bittet darum, den Antrag an das Landesstraßenamt weiterzuleiten.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung an den AK Verkehr zur Abstimmung mit der zuständigen
Stelle
3.
Antrag auf Ausbau der Landstraße 591
(Fernrodder Straße) vom Ortsausgang Rodde bis zur Einmündung am Hemelter Bach
Der Stadtteilbeirat Rodde/Kanalhafen regt an, dass die
Landstraße 591 (Fernrodder Straße) vom Ortsausgang Rodde bis zur Einmündung am
Hemelter Bach ausgebaut wird. Es wird beklagt, dass sich die Fahrbahndecke in
einem sehr schlechten Zustand befindet, die Straße zu schmal ist und über keinen
Radweg verfügt. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge zwangsweise die Fahrbahn verlassen
und sich weit auf die unbefestigte Böschung begeben müssen, wenn sich LKW,
Busse oder landwirtschaftliche Fahrzeuge begegnen. Bei schlechten
Witterungsbedingungen besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufgrund der
unebenen, welligen und seitlich stark abfallenden Straße und den entstehenden
Wasserlachen in den vorhandenen Schlaglöchern. Der Stadtteilbeirat geht davon
aus, dass sich die Frequentierung des o. g. Straßenabschnitts aufgrund der
Errichtung einer Baustraße (Neubau Rodder Schleuse) stark erhören wird und eine
Abbiegespur auf diese Baustraße geschaffen werden sollte. Bei einer Erneuerung
soll auch ein Rad-/Fußweg geschaffen werden, da momentan keine sichere
Benutzung der Straße für Fußgänger und Radfahrer gegeben ist. Dem
Stadtteilbeirat ist bekannt, dass es sich bei der L 591 um eine Landesstraße
handelt, für die das Land zuständig ist. Es wird um die Weiterleitung an die
zuständige Stelle gebeten.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung an den Fachbereich 5 zur Weiterleitung an die
zuständige Stelle
4.
Antrag auf Maßnahmen zur Verkehrssicherung an
der Ochtruper Straße
Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe regt
an, die Verkehrssicherheit durch verschiedene Maßnahmen an der Ochtruper Straße
zu erhöhen. Es werden massive Bedenken in Bezug auf die Geschwindigkeitsüberschreitungen
an der o. g. Straße geäußert. Es wird befürchtet, dass es auf der Ochtruper
Straße, die auf Höhe der Hünenborgstraße mehrmals täglich als Schulweg benutzt
wird, irgendwann zu einem erheblichen Zwischenfall kommen wird. Der
Stadtteilbeirat erklärt weiter, dass die durchgeführten Radarmessungen nur
vorübergehend zu einer Verkehrsberuhigung geführt haben. Es wird vorgeschlagen,
die Hinweisschilder für die Tempo-30-Zone zu vergrößern, ein weiteres
Hinweisschild hinter der Bahnunterführung/-brücke „Franz-Tacke-Straße/Ochtruper
Straße“ zu installieren, auf Höhe der Kreuzung Ochtruper Straße/Hünenborgstraße
einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel zu installieren, Bodenschwellen
einzurichten und/oder digitale Geschwindigkeitsanzeigetafeln oder Symbole als
Bodenmarkierung anzubringen. Der Stadtteilbeirat erklärt, dass die Maßnahmen
nicht nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Verringerung
von Lärm und Abgasen beitragen und sich positiv auf die Wohn- und
Lebensqualität der Anwohner auswirken werden.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung an den AK-Verkehr
5. Schwertransport,
Anregung eines Bürgers der Stadt Rheine, wohnhaft Dörenther Straße
Der Bürger bezieht sich auf den Schwertransport der Firma Renk
am 29.03.2016 und schlägt vor, für derartige Schwertransporte zukünftig, als
Alternative zum Schwertransport auf Straßen, die in unmittelbarer Nähe
liegende, zurzeit überwiegend ungenutzte Strecke der Tecklenburger Nordbahn zu
nutzen. Die Tecklenburger Nordbahn schließt in Altenrheine an die Strecke
Rheine – Spelle an und von dieser zweigt wiederum die seit Januar 2016 befahrbare
Anschlussbahn zum neuen Hafen Spelle ab.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelte sich hierbei aufgrund der Abmessungen und des
Gewichtes um einen erlaubnispflichtigen Transport gem. § 29 Abs. 3
Straßenverkehrsordnung. Zuständig hierfür ist die Stadt Bonn. Die Erlaubnis
wurde erteilt. Der zuständige Sachbearbeiter wies darauf hin, dass der
Transport auf dem Schienenweg nicht durchführbar war.
Verfahrensvorschlag:
Der Rat nimmt die vg. Information zur Kenntnis.
Die Ratsmitglieder nehmen Kenntnis und widersprechen den
Verfahrensvorschlägen des Bürgermeisters nicht.