Herr Dr. Konietzko möchte wissen, was aus den 250 nicht abgefahrenen Biotonnen geworden sei, die aufgrund falscher Befüllung stehen geblieben seien.

 

Herr Lucas teilt mit, dass die TBR nicht überrascht über die ca. 1/3 mit Plastik verunreinigten Biotonnen gewesen sei. Anlass der Überprüfung sei gewesen, dass der Kreis Steinfurt als Entsorgungsträger bei der Überprüfung des Biomülls Anfang des Jahres eine schlechte Qualität festgestellt habe. Für den Biomüll habe die Stadt Rheine die Note 5 erhalten. Er erklärt, dass dies zur Folge habe, dass diese Chargen nur noch als Restmüll abgefahren und abgerechnet werden können und somit den dreifachen Preis kosten würden. Aus diesem Grund sei man genötigt gewesen, die Biomülltonnen zu überprüfen, was auch pressemäßig bekannt gemacht wurde. Man erhoffe sich von den Kontrollen, dass die Bürger sensibler werden und sich dadurch die Qualität des Biomülls verbessern lasse.

 

Weiter erklärt Herr Lucas, dass die Wohnungsbaugesellschaften im Geschosswohnungsbau hiermit ein sehr großes Problem hätten, was ihm von verschiedenen Gesellschaften bestätigt worden sei. Wahrscheinlich müsse man in diesen Bereichen dazu übergehen, die Biomülltonnen gegen Restmülltonnen mit zusätzlicher Berechnung auszutauschen. Wenn man die Biomülltonnen nicht bereinigt bekomme, würde für die Stadt Rheine eine Kostenerhöhung von 750.000,00 Euro in der Müllentsorgung entstehen.

Bezüglich der Frage von Herrn Dr. Konietzko müssen die 250 stehen gebliebenen Tonnen von den Anliegern entweder nachsortiert, oder in einem gekauften Müllsack beim Bauhof dem Restmüll zugeführt werden. Man habe keine Kapazitäten frei, den Müll nachträglich abzufahren.

 

Herr Brauer erklärt, dass auch er die Problematik bei den Mehrfamilienhäusern sehe. In so einem Fall müsse dann die Biotonne gegen eine teuere Restmülltonne ersetzt werden, wobei dann der Vermieter die Mehrkosten auf die Mieter umlegen könne. Familien, die in einem Mehrfamilienhaus ihren Biomüll vernünftig sortieren, werden natürlich bei so einer Regelung benachteiligt.

 

Herr Lucas erklärt, dass die Wohnungsgesellschaften das Problem sehen, aber nicht wissen, wie sie das Problem in den Griff bekommen können.

Er erklärt, dass zur Lösung des Problems eine Satzungsänderung nötig sei, die am 02.06.2016 beschlossen werden soll.