Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/B/0345


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: „Im Uhlenhook".

 

 

Satzung

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“

der Stadt Rheine

vom _________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 06. November 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort: „Im Uhlenhook" erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Stichweg Im Uhlenhook (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.       betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig