Herr Roscher erteilt dem Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung das Wort.

 

Herr Oldekopf trägt sein Referat ohne Hilfsmittel (Folien) wegen technischer Probleme vor.

 

Die grundsätzlichen Aussagen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Während des Vortrages erfolgt zu dem Thema „Prüfung durch Dritte“ eine sachliche Auseinandersetzung. Von Fraktionsvertretern wird festgestellt, dass zu Einzelproblemen auch Dritte zu Prüfungsaufgaben beauftragt werden könnten.

Seitens der CDU-Fraktion würde man dazu tendieren, einen Wirtschaftsprüfer einschalten zu wollen.

 

Herr Oldekopf weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtslage nur die Örtliche Rechnungsprüfung sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen könne (vgl. § 103 Abs. 5 GO), der Rechnungsprüfungsausschuss müsse sich nach § 101 Abs. 8 GO NW immer der Örtlichen Rechnungsprüfung bedienen; dies bedeute, dass eine Initiative zur Einschaltung eines Dritten als Prüfer nur von der ÖRP ausgehen könne, hieran könne auch ein entsprechender Ratsbeschluss nichts ändern.