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Herr Gausmann stellt die Vorlage vor und erläutert, dass die Obergrenzenregelung nicht mehr zeitgemäß sei. Sofern die Obergrenze erreicht sei und ein Betreuungsbedarf bestehe müsse dieser durch Tagespflege sichergestellt werden. Hierdurch würden für die Stadt erhebliche Kosten entstehen. Solle im Einzelfall einen Abweichung der Obergrenze erwirkt werden, müsse hierüber für jeden Einzelfall der Schulausschuss einen Beschluss fassen. Die Abschaffung der Obergrenze schaffe insoweit eine notwendige Flexibilität.
Es besteht Einigkeit, dass die Öffnung der Obergrenzenregelung als sinnvoll angesehen wird. Gleichzeitig seien jedoch auch Mindestvoraussetzungen für Räumlichkeiten, Personal und Ausstattung an den Schulen zu schaffen. Es solle eine mittelfristige Planung mit erforderlichen Maßnahmen erfolgen.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beschließt, die bestehende Obergrenzenregelung für Betreuungsplätze im Offenen
Ganztag an 12 Rheiner Grundschulen zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu
öffnen. Die Überschreitung der OGS-Obergrenze kann zukünftig durch die
Entscheidung der jeweiligen Schulleitung und unter Berücksichtigung der
bestehenden räumlichen Kapazitäten und multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten
innerhalb des Schulgebäudes in Absprache mit dem Schulträger erfolgen, wenn im
Budget ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig