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Herr Gausmann erläutert die Vorlage und verweist auf den letzten Absatz, in dem die Schulkonferenz der Kardinal-von-Galen-Schule ihre Bedenken äußert. Ein binnendifferenzierter, individueller Unterricht sei in den vorhandenen Räumlichkeiten nur erschwert möglich. Grundsätzlich müssten Qualitätsmerkmalen und Grundausstattung für Grundschulen überdacht werden, um einen bestmöglichen Unterricht und eine Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. In Zukunft müsse man sich zwingend mit der Rheiner Grundschulstruktur auseinander setzten.
Es wird angemerkt, dass zukünftig bei Überlegungen zur Grundschulstruktur und in Frage kommenden Ausbauplänen Gebiete mit kinderreichen Neubaugebieten besonders berücksichtigt werden sollen.
Beschluss:
Der Schulausschuss
beschließt, dass an der Kardinal-von-Galen-Schule eine weitere Gruppe der
Betreuungsform „Schule von acht bis eins“ eingerichtet wird und beauftragt die
Verwaltung mit der Ausschreibung sowohl der notwendigen Ausstattung als auch
der erforderlichen Betreuungsdienstleistung.