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Herr Gausmann erläutert die Vorlage. Diese sei das Resultat eines Gespräches der Verwaltung mit der Bezirksregierung am 21.04.2016. Hierüber wurde bereits in einem vorangegangenen Arbeitskreis Schulstruktur gesprochen. Sowohl der Gesprächsvermerk als auch diese Vorlage wurde im Vorfeld mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Herr Gausmann informiert des Weiteren, dass durch die Interessengemeinschaft der Sekundarschule am Hassenbrock eine Unterschriftenliste mit 2000 Unterschriften gegen die Schließung der Sekundarschule am Hassenbrock überreicht wurde. Darüber hinaus sind auch weitere verschiedene Stellungnahmen, u.a. von den betroffenen Schulen, eingegangen und bekannt.
Es besteht Einigkeit, dass der vorgelegte Beschlussvorschlag zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen werden könne. Es wurde überfraktional vereinbart, dass zunächst ein Gespräch zwischen Politik und der Bezirksregierung als obere Schulaufsicht einzufordern sei. Im Vorfeld sei ein Fragenkatalog bzw. Forderungskatalog für dieses Gespräch zu erstellen. Sollte die Bezirksregierung das gemeinsame Gespräch mit der Politik verweigern, solle das Gespräch unter ausdrücklicher Missbilligung des Schulausschusses lediglich zwischen den Vertretern der Verwaltung und der Bezirksregierung unter Zurhilfenahme des erstellten Fragen-/ Forderungskataloges stattfinden.
Auf Nachfragen erklärt Herr Gausmann, dass, sofern die Mindestzahl an der Sekundarschule am Hassenbrock im nächsten Anmeldeverfahren nicht erreicht werden, die Schulaufsicht die weitere Bildung von Eingangsklassen versagen könne. In diesem Fall seien die an der Schule angemeldeten Schüler/innen an den anderen Rheiner Schulen zu beschulen. Mit einer nochmaligen Ausnahmegenehmigung sei nicht zu rechnen, da diese bereits vor zwei Jahren in Anspruch genommen wurde. Solle eine strukturelle Veränderung der Schullandschaft der Stadt Rheine zum Schuljahr 2017/18 stattfinden, müsse der Rat als Entscheidungsgremium des Schulträgers im Oktober dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss fassen. Danach können die weiterführenden Schulen ihre Informationsveranstaltungen im November gestalten, bevor im Februar kommenden Jahres das Anmeldeverfahren folge.
Es wird bemängelt, dass der Handlungsspielraum der Stadt Rheine als Schulträger durch die Aussagen der Bezirksregierung erheblich eingeschränkt werde. Solle die Bezirksregierung nicht zu einem Gespräch mit der Politik bereit sein, wolle man ggf. das Gespräch mit dem Ministerium suchen. Es sei dennoch wichtig ein zukunftsfähiges gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln. Es wird angemerkt, dass der Erfolg bzw. Misserfolg der Sekundarschule ohne, dass sie einen vollständigen Durchlauf absolviert habe, nicht beurteilt werden könne. Des Weiteren werde in der Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule eine Schwächung derselben gesehen. Das Schülerpotenzial werde sich in Bezug auf die angestrebte Quotelung durch mehr Klassen nicht ändern. Bei der Standortprüfung solle man alle Optionen in Betracht ziehen. Es besteht Einigkeit, dass bei den weiteren Entwicklungen die betroffenen Eltern, Schüler/innen und Schulleiter/innen beteiligt werden sollen.
Zur Entwicklung eines Fragen-/ Forderungskataloges für das Gespräch mit der Bezirksregierung soll zunächst ein Sondierungsgespräch mit den politischen Vertretern des Arbeitskreises Schulstruktur, sowie aller Schulleitungen der weiterführenden Schulen stattfinden. Das Ergebnis hieraus soll in einem Arbeitskreis mit den politischen Vertretern des Arbeitskreises Schulstruktur beraten und final bearbeitet werden.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung bezüglich möglicher Veränderungen der Schulstruktur im Sek. I
Bereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Folgendes in Abstimmung mit
der Bezirksregierung als zuständige Schulaufsicht vorzubereiten:
1. Auflösung
der Sekundarschule am Hassenbrock zum Ende des
Schuljahres
2016/2017
2. Gleichzeitig
Erweiterung der Zügigkeit der Euregio- Gesamtschule auf acht Klassen je Jahrgangsstufe mit der Bildung eines dauer- haften Teilstandortes mit Beginn des
Schuljahres 2017/18
3. Erstellung
einer Vergleichsanalyse der für einen Teilstandort in Frage kommender Schulstandorte im Hinblick auf:
-
räumliche Rahmenbedingungen
-
Auswirkungen auf die Schülerfahrkostenerstattung
-
Organisation der Anbindung an den Hauptstandort
-
mögliche Folgenutzung der freigezogenen Standorte
Beschluss:
Der Schulausschuss
fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt ein Gespräch zwischen dem Schulträger
mit Vertreter/innen der Schulpolitik und der Schulauf- sicht (Bezirksregierung Münster) einzufordern. Dieses kann durch eine
entsprechende schriftliche Willensbekundung durch den Vorsitzenden und die stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses begleitet werden.
Zur Vorbereitung dieses
Gespräches sollen vor der Sommerpause zwei
Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur (nur politische Vertreter) stattfinden, zwecks Erstellung
eines Forderungs- /Fragenkataloges im Hinblick auf die zukünftige Schulstruktur im Sek. I Bereich der Stadt Rheine. Zu der
ersten Sitzung sind eben falls die
Schulleiter/innen der weiterführenden Schulen der Stadt Rheine einzuladen.
2. Sollte die Schulaufsicht
ein oben angegebenes Gespräch verweigern,
erfolgt dieses Gespräch unter ausdrücklicher Missbilligung
des Schulausschusses der Stadt Rheine zwischen der Verwaltung und der Bezirksregierung. Der im Arbeitskreis Schulstruktur erstellte Forderungs-/Fragenkataloges
soll dann von der Verwaltung an die
Bezirksregierung herangetragen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt