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Auf die Anfrage  von Herrn Mollen aus der letzten Sitzung des Schulausschusses wird erklärt, dass die Gemeinde Neuenkirchen die Fahrkosten für Rheiner Schüler/innen als freiwillige Leistung erbringe. Diese Leistungserbringung entspreche nicht der Fahrkostenverordnung NRW.