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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

IV.     Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 16. Februar 2016

 

Der Rat der Stadt Rheine hebt seinen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 333, Kennwort: „Felsenstraße–West“ vom 16. Februar 2016 auf.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

V.      Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 408/15, hier Anlage 8) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 408/15, hier Anlage 8) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

VI.     Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB)

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)  durch die Verschiebung/Aufgabe eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Walnussstraße bzw. entlang der Walnussstraße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)  die Öffentlichkeit im Rahmen der Wiederholung der Offenlage in der Zeit vom 05.05. – 06.06.2016 die Möglichkeit der Stellungnahme hatte und der betreffende Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,

sowie

c)   die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TBR Rheine als Straßenbaulastträger) die Änderung gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

VII.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung werden der Bebauungsplan Nr. 333, Kennwort: "Felsenstraße–West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig