Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Sanierungsgebiet Märchenviertel“ im Bereich des Projektgebietes Soziale Stadt Rheine Dorenkamp.

 

Die Lage des Untersuchungsbereichs ist aus dem beiliegenden Plan ablesbar.

(Anlage 1 der Vorlage)

 

Räumliche Abgrenzung in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flure 106–108, 113 :

 

im Norden                 durch die nördliche Grenze der Mittelstraße bis zur
Parkstraße

                                durch die westliche Grenze der Parkstraße bis zur
Pappelstraße

                                durch die nördliche Grenze der Pappelstraße

 

im Osten                   durch die westliche Grenze des Flurstücks 488

                                durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 629
durch die nördliche Grenze des Flurstücks 645

                                durch die östliche Grenze der Hauenhorster Straße

 

im Süden                  durch die südliche Grenze der Edith-Stein-Straße weiter

                                durch die westliche Grenze der Catenhorner Straße und

                                durch die südliche Grenze der Bühnertstraße

 

im Westen                durch die westliche Grenze der Flurstücke 52, 53 und 77 zwischen Mittelstraße und Bühnertstraße


Abstimmungsergebnis:          einstimmig