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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf
Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und
Umwelt" folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Sanierungsgebiet Märchenviertel“ im Bereich des Projektgebietes Soziale Stadt Rheine Dorenkamp.
Die Lage des Untersuchungsbereichs ist aus dem beiliegenden Plan
ablesbar.
(Anlage 1 der Vorlage)
Räumliche Abgrenzung in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flure 106–108, 113 :
im
Norden durch die nördliche
Grenze der Mittelstraße bis zur
Parkstraße
durch die
westliche Grenze der Parkstraße bis zur
Pappelstraße
durch die nördliche Grenze der Pappelstraße
im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 488
durch die südöstliche
Grenze des Flurstücks 629
durch die nördliche Grenze des Flurstücks 645
durch die östliche Grenze der Hauenhorster Straße
im Süden durch die südliche Grenze der Edith-Stein-Straße weiter
durch die westliche Grenze der Catenhorner Straße und
durch die südliche Grenze der Bühnertstraße
im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 52, 53 und 77 zwischen Mittelstraße und Bühnertstraße
Abstimmungsergebnis: einstimmig