Sitzung: 05.07.2016 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 232/16
0:52:50
Die Mitglieder des
Verwaltungsrates Sparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages
für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.
Herr Bonk übernimmt zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages die Leitung der Ratssitzung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2015
Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
in Höhe von 940.739,45 € wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag
in Höhe von 340.739,45 € in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter
Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG
NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen