Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 4

0:52:50

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates Sparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.

 

Herr Bonk übernimmt zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages die Leitung der Ratssitzung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2015 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 940.739,45 € wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von 340.739,45 € in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen