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Herr Helmut Glauch, Sandkötters Hof 11, 48429 Rheine, weist darauf hin, dass am Samstag, dem 9. Juli, ein Benefizkonzert zugunsten der durch den Starkregen geschädigten Personen in der Bahnunterführung durchgeführt werden solle, und zwar auf dem Marktplatz in der Innenstadt. Dieses Konzert solle bereits um 18:00 Uhr beginnen und um 22:00 Uhr enden. Er möchte wissen, warum die Genehmigung nicht bis 24:00 Uhr erteilt werden könne.

 

Herr Dr. Lüttmann antwortet, dass das Benefizkonzert vom Fachbereich Recht und Ordnung genehmigt worden sei. Dabei müsste aufgrund der vielen Veranstaltungen, die in der Innenstadt stattfinden würden, auch auf die Nachtruhe der Anwohner Rücksicht genommen werden. Er werde die Anfrage aber nochmals von der Ordnungsverwaltung prüfen lassen und sagt Herrn Glauch eine schriftliche Antwort zu.