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Herr Dr. Lüttmann berichtet, dass zwei Eingaben vorliegen.

Er fasst den Antrag der unabhängigen Wählergruppe „Bürger für Rheine“ vom 22.06.2016 wie folgt zusammen:

 

„Die unabhängige Wählergruppe „Bürger für Rheine“ beantragt, dass auf dem Gebiet der Stadt Rheine Hundeauslaufflächen unter Beteiligung der Interessengemeinschaft „Hundefreilaufflächen für Rheine“ ausgewiesen werden. „Bürger für Rheine“ begründet diesen Antrag damit, dass laut Auskunft auf der Website der Stadt Rheine in Rheine eine generelle Anleinpflicht für Hunde bestehe, mit Ausnahme von besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen. „Bürger für Rheine“ konnte jedoch im gesamten Stadtbereich keinen solchen Bereich auffinden.“

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, den Antrag an die Verwaltung zur Prüfung zu verweisen.

 

Herr Roscher gibt an, dass es in der Vergangenheit bereits einen solchen Antrag gab und schlägt vor, dass die vorliegenden Prüfungsergebnisse miteinbezogen werden.

 

Herr Dr. Lüttmann sagt zu, diese Ergebnisse mit zu berücksichtigen, um relativ zeitnah eine Rückmeldung geben zu können.

 

Dem Verfahrensvorschlag des Bürgermeisters wird nicht widersprochen.