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Beschluss:

 

A       Gründung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH 

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt gem. § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH der Beteiligung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH an der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH zu.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine GmbH folgende Beschlüsse:

 

a)     Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gründung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages, an der die Stadt Rheine mittelbar beteiligt sein wird, zu.

 

b)     Der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Buchstabe A, Ziffer 2 a beschriebenen Maßnahmen – insbesondere eine Zustimmung zum Abschluss des der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.

 

c)    Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 2 a und 2 b stehen unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Bezirksregierung.

 

 

B       Gründung der WestfalenTarif GmbH

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt gem. § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH der Beteiligung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH an der WestfalenTarif GmbH zu.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine GmbH folgende Beschlüsse:

 

a)   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Bestellung von Herrn Dr. Schulte-de Groot als Vertreter der Stadt Rheine in die Gesellschafterversammlung der WestfalenTarif GmbH.

b)   Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gründung der WestfalenTarif GmbH auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Kon­sor­tial­ver­trages und des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages durch die WestfalenTarif GmbH, an der die Stadt Rheine mittelbar beteiligt sein wird, zu.

c)   Die kommunalen Vertreter der Stadt Rheine werden beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Buchstabe B, Ziffer 2 b beschriebenen Maßnahmen – insbesondere eine Zustimmung zum Abschluss des der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrags sowie des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.

d)   Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 2 b und 2 c stehen unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig