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Beschluss:
A Gründung der Tarifgemeinschaft
Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke
Rheine GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt gem. § 12
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH der Beteiligung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH an der
Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH zu.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine
GmbH folgende Beschlüsse:
a)
Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gründung der
Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH auf der Grundlage des der Vorlage
als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages, an der die Stadt Rheine
mittelbar beteiligt sein wird, zu.
b)
Der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft der
Stadt Rheine mbH wird beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur
Verwirklichung der in Buchstabe A, Ziffer 2 a beschriebenen Maßnahmen –
insbesondere eine Zustimmung zum Abschluss des der Vorlage als Anlage 1
beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.
c) Die
Beschlussfassungen zu den Ziffern 2 a und 2 b stehen unter dem Vorbehalt des
positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Bezirksregierung.
B Gründung der WestfalenTarif GmbH
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke
Rheine GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH stimmt gem. § 12
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH der Beteiligung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH an der
WestfalenTarif GmbH zu.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Rheine
GmbH folgende Beschlüsse:
a)
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Bestellung
von Herrn Dr. Schulte-de Groot als Vertreter der Stadt Rheine in die
Gesellschafterversammlung der WestfalenTarif GmbH.
b)
Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gründung der
WestfalenTarif GmbH auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 2 beigefügten
Konsortialvertrages und des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages
durch die WestfalenTarif GmbH, an der die Stadt Rheine mittelbar beteiligt sein
wird, zu.
c)
Die kommunalen Vertreter der Stadt Rheine werden
beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Buchstabe
B, Ziffer 2 b beschriebenen Maßnahmen – insbesondere eine Zustimmung zum
Abschluss des der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrags sowie des
als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.
d)
Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 2 b und 2 c
stehen unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei
der Bezirksregierung Detmold.
Abstimmungsergebnis: einstimmig