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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für das Konversionsgebiet „General-Wever-Kaserne“.
Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig