Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

1:51:45


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig