Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Rheine AöR, den § 10 der Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe Rheine“ vom 11. Dezember 2007 wie folgt zu ändern:

 

§ 10

Wirtschaftsprüfung, Rechnungswesen und Bekanntmachung

 

...

 

(4) Die Vorschriften zur öffentlichen Bekanntmachung der Anstalt richten sich, wenn gesetzliche Bestimmungen und diese Satzung nichts Gegenteiliges regeln, nach den entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Rheine in der jeweils geltenden Fassung.

 

Öffentliche Bekanntmachungen der Technischen Betriebe Rheine AöR, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung im Internet unter www.tbrheine.de vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.

Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschrift ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse in der „Münsterländischen Volkszeitung“ hingewiesen. Soweit eine öffentliche Bekanntmachung im Internet gesetzlich nicht für zulässig oder nicht für ausreichend erklärt wird, wird sie durch einmaligen Abdruck in der „Münsterländischen Volkszeitung“ vollzogen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig