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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Rheine AöR

 

-      dem Änderungsentwurf zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 7 LAbfG i. V. mit § 23 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 GkG NRW über die Übernahme der Aufgaben Sammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch den Kreis Steinfurt zuzustimmen,

 

-      die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt erneut abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig