Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1:56:05

 

Herr Mau erläutert, dass nach bestehendem Gutachten im Jahre 2012 insgesamt 6.000 t Glyphosat auf landwirtschaftliche und gärtnerische Flächen aufgebracht worden seien. In Latein-Amerika habe die Weltgesundheitsorganisation erhöhte Raten bei Krebserkrankungen, körperlichen Behinderungen und Fehlgeburten festgestellt und dieses mit der erhöhten Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden begründet. Studien der Universität Leipzig würden belegen, dass der erhöhte Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden der Grund für das erhöhte Rinder- und Kälbersterben in der Landwirtschaft sei. Glyphosat sei auch dafür verantwortlich, dass sich der Artenreichtum in den letzten Jahren reduziert habe und dass ganze Insektenarten aussterben, weil sie keine Nahrung mehr finden würden.

Ferner weist Herr Mau darauf hin, dass bei 70 % der Menschen Glyphosat im Urin festgestellt worden sei, und von 10 schwangeren Frauen wären bei 9 Glyphosat in der Muttermilch festgestellt worden.

Herr Mau erinnert auch noch einmal an den Bericht der Stadtwerke in einer der letzten Ratssitzungen über die Qualitätsentwicklung des Trinkwassers.

 

All seine vorgetragenen Argumente seien Grund genug für ein Verbot von Glyphosat. Insofern sei es nicht verwunderlich, dass die Verwaltungsvorlage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug gehe. Daher stelle er für seine Fraktion folgende Änderungsanträge:

 

Unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung beantrage seine Fraktion nicht nur die Kenntnisnahme, sondern einen Ratsbeschluss, nach dem den Technischen Betrieben untersagt werde, auf den von ihnen unterhaltenen und gepflegten städtischen Grundstücken glyphosathaltige Herbizide einzusetzen.

Auch unter Punkt 2 sollte der Rat den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf verpachteten städtischen Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt würden, gänzlich verbieten.

Unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages beantrage er statt der Kenntnisnahme einen Beschluss, wonach zukünftig jede Institution, die von der Stadt Rheine unterstützt werde, untersagt werde, glyphosathaltige Herbizide auf ihren Flächen auszubringen.

 

Gleichzeitig sollten in einem Zusatzpunkt Sanktionen bei Verstoß gegen die vg. Beschlüsse festgelegt werden.

 

Herr Hachmann erklärt, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, weil die im Jahre 2015 durch ein Expertengremium der Weltgesundheitsorganisation entstandenen Aufregungen nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr gegeben seien. Er erinnert daran, dass dieses Expertengremium seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend sein könne. Es seien daraufhin entsprechende Untersuchungen u. a. auf EU-Ebene durchgeführt worden, bei denen die Behauptungen kontrovers diskutiert worden seien. Demnächst stehe ohnehin wieder eine Untersuchung an, deren Ergebnisse man abwarten sollte. Daher sehe die CDU-Fraktion zurzeit keinen Handlungsbedarf, weil es in der Zeit vom 9. bis 13. Mai 2016 noch eine Neubewertung von Glyphosat durch die Weltgesundheitsorganisation gegeben habe mit dem Ergebnis, dass in 1.000 Studien bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat keine zellschädigenden Wirkungen festgestellt worden seien. Auch seien keine gesundheitsgefährdenden Rückstände in Lebensmitteln zu erwarten. Insofern habe die Weltgesundheitsorganisation ihr im Jahre 2015 ermitteltes Untersuchungsergebnis über Glyphosat selbst korrigiert.

 

Auch Herr Roscher signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Verwaltungsvorlage und gibt u. a. zu bedenken, dass die von Herrn Mau geforderten Sanktionen bei der Verwaltung einen erheblichen Arbeitsaufwand auslösen würden, und dieses auch noch vor dem Hintergrund, dass die neuesten Untersuchungen gesundheitsgefährdende Folgen durch Einsatz von Glyphosat nicht bestätigen würden. Die von Herrn Mau erwähnten Behinderungen und Fehlgeburten seien seinerzeit auch dem Zikavirus zugeschrieben worden. Eine Verbindung zwischen diesem Virus und Glyphosat kenne er nicht. Seine Fraktion werde sich aber weiteren Diskussionen bei anderslautenden wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen nicht verschließen.

 

Frau Floyd-Wenke stellt fest, dass der Einsatz von Glyphosat nach wie vor umstritten sei, denn es gebe niemanden, der dafür garantiere, dass Glyphosat bestimmungsgemäß angewandt werde. Sie kritisiert auch die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage, die in zwei Punkten nur eine Kenntnisnahme und unter Ziffer 2 einen Beschluss des Nichtverbots beinhalte. Damit könne sie sich nicht zufriedengeben. Insofern empfehle sie den GRÜNEN, ihren Antrag heute zurückzuziehen, damit die Verwaltung sich noch einmal Gedanken über einen verlässlichen Beschlussvorschlag machen könne.

 

Herr Ortel stellt fest, dass die von Herrn Mau vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken gegen die Verwendung von Glyphosat auch für den generellen Umgang mit Chemie in der Landwirtschaft und der Landschaftspflege gelten würden. Diese Bedenken könne er ohne Weiteres unterstützen. Auch sollte s. E. der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dahin gehend geändert werden, dass der Rat der Stadt Rheine vorläufig darauf verzichte, den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf verpachteten städtischen Flächen zu verbieten. Dass die gesamte Thematik bereits bei der Stadt Rheine eine Sensibilisierung ausgelöst habe, zeige der Beschlussvorschlag zu Ziffer 1, unter dem festgestellt werde, dass von den Technischen Betrieben Rheine bei der Unterhaltung und Pflege städtischer Grundstücke keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt würden.

 

Herr Dr. Lüttmann ergänzt, dass das, was bei den Technischen Betrieben eine Selbstverständlichkeit sei, nicht noch erneut durch einen Ratsbeschluss bestätigt werden müsse. Insofern sehe er eine Kenntnisnahme als völlig ausreichend an.

Im Übrigen verweist Herr Dr. Lüttmann nochmals auf den vorletzten Absatz der Vorlagenbegründung, wonach laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 06.01.2014 auf Nichtkulturlandflächen aus Versorgungsgründen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgebracht werden dürften.

 

Auf Hinweis von Frau Floyd-Wenke stellt Herr Ortel zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages den folgenden Änderungsantrag:

 

      Der Rat der Stadt Rheine verzichtet vorläufig darauf, den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf verpachteten städtischen Flächen zu verbieten, solange die Mittel in Deutschland weiter zugelassen sind.

 

Herr Mau erklärt sich mit dem Änderungsvorschlag von Herrn Ortel einverstanden und bittet den Bürgermeister, die Ziffern 1 und 3 des Beschlussvorschlages nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern in Form eines Beschlusses, wie von ihm eingangs formuliert, zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt die von Herrn Mau eingangs formulierten Änderungsanträge zur Abstimmung. Der Änderungsantrag zu Ziffer 1 wird mit 5 Ja-Stimmen und 34 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Ebenso der Beschlussvorschlag zu Ziffer 3 mit 6 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Ortel wird mit 35 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.


Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass auf den von den Technischen Betrieben Rheine AöR (TBR) unterhaltenen und gepflegten städtischen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine verzichtet vorläufig darauf, den Einsatz von glyphosat­haltigen Herbiziden auf verpachteten städtischen Flächen zu verbieten, solange die Mittel in Deutschland weiter zugelassen sind.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen

 

 

3.   Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf privaten Grundstücken von Vereinen, freien Trägern oder Anderen zur Kenntnis.