Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 21, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

2:22:50

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um eine Personalangelegenheit, sondern um eine Angelegenheit des öffentlichen Verfassungslebens handele, sodass der Punkt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden könne. Sollte es aber um eine Aussprache zur Person gehen, müsse er die öffentliche Sitzung für einen nicht öffentlichen Teil unterbrechen.

 

Herr Roscher beantragt daraufhin für die SPD-Fraktion die Fortsetzung dieses Tagesordnungspunktes im nicht öffentlichen Teil.

 

Herr Dr. Lüttmann schließt daraufhin um 19:25 Uhr zunächst den öffentlichen Teil und stellt die Nichtöffentlichkeit her.