Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Seitens der Verwaltung schlägt Herr Gausmann vor, für die Elsa-Brändström-Realschule und die Euregio Gesamtschule ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen. Laut Verwaltungsvorschrift wäre bei entsprechender Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde das vorgezogene Anmeldeverfahren vom 03. bis zum 10.02.2017, speziell für Rheine in der Zeit 06. bis zum 09.02.2017, durchzuführen.

 

Das normale Anmeldeverfahren könne dann in der Zeit vom 17.02. bis zum 17.03.2017 durchgeführt werden. Der früheste Zeitpunkt wäre demnach die 3. Woche vom 20. bis zum 24.02.2017. In dieser Woche liege dann jedoch Weiberfastnacht, und der darauffolgende Montag (Rosenmontag) sei schulfrei. Eine Absage von voraussichtlich bis zu 70 Schülerinnen und Schülern könne erfahrungsgemäß nach zwei Werktagen, frühestens am 01.03.2017 (Postzustellung am 02.03.2017) erfolgen.

Es würden dann noch knapp 2,5 Wochen verbleiben, um dafür Sorge zu tragen, dass die verbliebenen bis zu 70 Schülerinnen und Schüler zzgl. der Nichtanmelder/-innen noch einen Sek-I-Schulplatz erhielten.

Sollte jedoch die Anmeldewoche vom 28.02.2017 bis zum 03.03.2017 durchgeführt werden, stünden lediglich noch 1,5 Wochen zur Verfügung, um die Schulwahl/-anmeldung realisieren zu können.

 

Sollte kein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt werden, sei zu befürchten, dass zum Abschluss des Durchführungszeitraumes des Anmeldeverfahrens (17.03.2017) nicht alle Schülerinnen und Schüler angemeldet worden seien, was dann wiederum Auswirkungen u. a. auf die Lehrerversorgung, Klassenbildungen usw. haben werde.

 

Herr Roscher stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, dass der Rat der Stadt Rheine sich gem. § 41 Abs. 3 GO die Entscheidung über das vorgezogene Anmeldeverfahren vorbehalten sollte. Gleichzeitig sollte er als Schulträger für die Euregio Gesamtschule und die Elsa-Brändström-Realschule beschließen, von einem Antrag auf ein vorgezogenes Anmeldeverfahren bei der Bezirksregierung abzusehen. Die Anmeldungen zu allen Schulen der Sekundarstufe II sollten gleichzeitig stattfinden.

 

Herr Roscher begründet diesen Antrag damit, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten an der Realschule und der Gesamtschule an beiden Schulen Anmeldeüberhänge zu erwarten seien. Schüler, die an der Real- und Gesamtschule abgewiesen würden, hätten innerhalb Rheines die Möglichkeit, sich an den Sekundarschulen oder an den Gymnasien anzumelden. Aus Sicht der SPD-Fraktion stelle sich mit oder ohne vorgezogenes Verfahren auch für die abgewiesenen Schüler die gleiche Situation dar. Sowohl bei einem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamt- und Realschule, als auch bei einer zeitgleichen Anmeldung im regulären Anmeldezeitfenster, würden Eltern und Kinder sich für die Schule der ersten Wahl entscheiden müssen, sodass strategische Anmeldeverhalten nicht mehr sinnvoll seien.

 

Bei einer zeitgleichen Anmeldung an den Rheiner Schulen im Sek-II-Bereich könne man erstmalig die tatsächlichen Bedarfe (den Elternwillen) für jede in Rheine vorgehaltene Schulform ermitteln, wohlwissend, dass es Ablehnungen geben und dem Elternwillen nicht umfassend Rechnung getragen werde. Ein vorgezogenes Verfahren würde dem aber nicht entgegenwirken. Die SPD-Fraktion spreche sich somit für nur ein Anmeldeverfahren aus, weil dadurch ggf. eine 3. Ablehnung von Schülerinnen und Schülern vermieden werden könne.

 

Herr Stefan Gude signalisiert für die CDU-Fraktion die Ablehnung des SPD-Antrages, denn eine dritte Ablehnung werde es in keinem Fall geben, egal ob es zu einem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Elsa-Brändström-Realschule und die Gesamtschule komme oder nicht. Aus Sicht der CDU-Fraktion mache ein vorgezogenes Anmeldeverfahren Sinn, weil sich die Eltern dann bei einem gleichzeitigen Anmeldeverfahren für die Elsa-Brändström-Realschule und die Gesamtschule nicht strategisch verhalten könnten, sodass der Elternwille an dieser Stelle spekulativ sei.

 

Gegen ein gemeinsames Anmeldeverfahren für alle Schulen, wie es die SPD-Fraktion beantrage, spreche die Zeit der Eltern im Falle einer Ablehnung der Kinder an der gewünschten Schule, weil diese für das weitere Verfahren gekürzt werde. Die Kinder, die abgewiesen würden, seien nicht in einem Nachrückerverfahren bei anderen Schulen, wo bereits Anmeldeverfahren erfolgt seien. Vielmehr gebe es ein neues geordnetes Anmeldeverfahren bei den verbleibenden Schulen, nämlich bei den beiden Sekundarschulen und den Gymnasien. Der SPD-Antrag sei somit kein Argument gegen das von der Verwaltung vorgeschlagene vorgezogene Anmeldeverfahren, zumal man damit in der Vergangenheit gerade bei der Gesamtschule gute Erfahrungen gemacht habe.

 

Herr Ortel hält die Begründung der Verwaltung für ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für nicht stichhaltig. Aber auch der SPD-Antrag beinhalte eine ähnliche Begründung, die besage, dass eine Entscheidung nach Ablehnung des Kindes an der Elsa-Brändström-Realschule oder Gesamtschule nur noch für die Sekundarschulen oder die Gymnasien möglich sei. Es stehe aber faktisch fest, dass von den abgelehnten Schülern nur ein geringer Bruchteil für die Gymnasien infrage komme.

Wenn der SPD-Antrag keine Mehrheit finde, habe er automatisch von der Verwaltungsvorlage Kenntnis genommen, auch wenn er mit der Begründung nicht einverstanden sei. Daher bitte er um kurze Sitzungsunterbrechung, um in dieser Angelegenheit eine einvernehmliche Fraktionsmeinung herbeiführen zu können.

 

Herr Dr. Lüttmann gibt zu bedenken, dass es sich bei dem vorgezogenen Anmeldeverfahren um eine Angelegenheit der Verwaltung im Rahmen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung handele. Natürlich habe der Rat das Recht, diese Entscheidung an sich zu ziehen, wenn er dieses dann mit Mehrheit beschließen sollte.

 

Herr Roscher widerspricht Herrn Gude, der behauptet habe, dass es kein drittes Verfahren geben werde. Dieses habe es noch im letzten Jahr gegeben, und auch bei einem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Realschule und die Gesamtschule könne sich dieses durchaus wiederholen, wenn die Realschule im vorgezogenen Anmeldeverfahren nicht die nötige Anzahl von Anmeldungen erhalte, um die vorgegebene Zügigkeit zu erfüllen. In diesem Falle könnten sich die bei der Gesamtschule abgelehnten Schüler in einem zweiten Verfahren für die Realschule bewerben. Und wenn sie auch hier nicht zum Zuge kämen, dann würden sie im Rahmen eines dritten Verfahrens die künftige Schule wählen.

 

Auch die zeitliche Einschränkung der Eltern bei der Entscheidung, auf welche Schule ihr Kind zukünftig gehen solle, sei kein Argument, denn die Eltern würden sich nicht nur in den Tagen des Anmeldeverfahrens Gedanken über die künftige Schule ihrer Kinder machen, sondern weit vorher. Ggf. müssten sie sich für das Anmeldeverfahren ihrer Kinder vom Dienst befreien lassen.

 

Herr Wilp wendet ein, dass genau diese Argumentation für die Vorlage der Verwaltung spreche, denn das vorgezogene Anmeldeverfahren für die Elsa-Brändström-Realschule und die Gesamtschule sei auf jeden Fall die 1. Wahl. Die Problematik stelle sich erst dann, wenn Schüler bei dieser vorgezogenen Wahl nicht zum Zuge kämen, denn deren Eltern würden dann mehr Zeit haben, um sich für die Schule ihrer Kinder der 2. Wahl zu erkundigen. Selbst bei dem von Herrn Roscher genannten Beispiel, wonach nur die Gesamtschule nach dem vorgezogenen Anmeldeverfahren Überhänge habe und die Realschule noch freie Kapazitäten vertue man sich nichts, denn dann könne die Realschule mit ihren freien Kapazitäten im zweiten Anmeldeverfahren miteinbezogen werden. Damit würde man die Chancen für die Schüler erhöhen, die beim vorgezogenen Anmeldeverfahren nicht zum Zuge gekommen seien. Insofern plädiere er für die Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Ortel bezieht sich auf den drittletzten Absatz der Schulausschussvorlage, in dem es heiße: „Durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren sind Eltern ebenfalls frühzeitig angehalten, sich für eine Schule bzw. ein Schulsystem (gegliedertes oder integriertes System) zu entscheiden. Darüber hinaus werden ein ansonsten mögliches Taktieren bei dem Schulwahlverhalten und ggf. damit die Folge verbundener Mehrfachablehnungen minimiert.“

Herr Ortel macht deutlich, dass ihm dieser erzieherische Anspruch an die Eltern missfalle, denn er passe nicht in die Argumentation.

 

Da keine Wortmeldungen mehr erfolgen, unterbricht Herr Dr. Lüttmann auf Antrag der Fraktion AfR um 17:51 Uhr die Sitzung und eröffnet sie erneut um 17:54 Uhr.

 

Herr Ortel erklärt, dass er sich mit seiner Fraktionskollegin darauf geeinigt habe, sich bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion der Stimme zu enthalten.

 

Daraufhin stellt Herr Dr. Lüttmann den Änderungsantrag, der eingangs von Herrn Roscher vorgetragen worden ist, zur Abstimmung.

 

Dieser wird mit 23 Nein-Stimmen, 14 Ja-Stimmen und bei 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.