Sitzung: 03.11.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 327/16
01:17:01
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
1. Das östliche Teilstück der Bonsestraße, im anliegenden Lageplan in Rot dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 531 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für die Straßenfläche nicht mehr gegeben ist.
2. Das westliche Teilstück der Bonsestraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 531 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teileingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für den motorisierten Verkehr nicht mehr gegeben ist. Dieses Teilstück soll künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig