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Herr Gausmann informiert, dass eine automatische Kappung der nicht verwendeten budgetierten Mittel nicht vorgesehen sei. Insoweit sei auch eine Rückführung explizit bis zu 50 % vorgesehen. Zunächst erfolge im September des nächsten Jahrs eine Info an die Schulen über den Stand der noch zur Verfügung stehenden budgetierten Mittel. Im Weiteren haben die Schulen dann vor einer Rückführung in den städtischen Haushalt die Möglichkeit, zukünftige zweckentsprechende Mittelverwendungen begründend geltend zu machen, um eine Mittelübertragung zu bewirken.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss beschließt die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise mit Haushaltsresten im Bereich der budgetierten Mittel:

 

  1. Vorhandene Reste zum Jahresende werden in beiden Teilplänen zu maximal 50 % im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen.

 

  1. Wird der Ansatz der budgetierten Mittel an einer Schule nicht eingehalten, so wird die Budgetüberschreitung mit dem jeweils neuen Ansatz derselben Schule im darauffolgenden Haushaltsjahr unmittelbar verrechnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Verteilerschlüssel für budgetierte Mittel zu erarbeiten, der die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre besser abbildet.

Abstimmungsergebnis:          einstimmig