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Seitens der SPD-Fraktion wird erfragt, wie die Mittel der Inklusionspauschale und des barrierefreien  Bauens verwendet wurden. Hiermit hätten ursprünglich die baulicherseits bestehenden inklusiven Bedarfe an den Rheiner Schulen realisiert werden sollen, nachdem diese in einer Prioritätenliste erfasst wurden.

 

Herr Gausmann verweist auf die, gemäß des SPD-Antrages, derzeit für den Primarbereich laufende Erfassung der räumlichen Bedarfe zur Erstellung eines einheitlichen Raumkonzeptes, in den auch die Inklusionsaspekte berücksichtigt würden.

Weiterhin sei den Schulen die Inklusionspauschale, sprich der Belastungsausgleich (Korb 1), zum Großteil als Grund- und Schülerpauschale zur kind- und schulspezifischen Selbstverwaltung überlassen worden.

 

Der darüberhinausgehende Teil wurde bzw. wird für größere, investive und inklusive Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Soundfiel-Anlagen) bei baulich-investiven Maßnahmen (z.B. Schallschutzdecken) verwendet.

 

Eine entsprechende Übersicht ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Mittel des barrierefreien Bauens seien bislang nicht vollständig verbraucht worden. Die verbleibenden Mittel würden jedoch bei zukünftigen Baumaßnahmen zielgerichtet verwendet werden.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich die SPD- Fraktion nach dem aktuellen Sachstand des Antrages zur Standardisierung von Schulraum im Primarbereich. Herr Gausmann erläutert, dass ein Soll- Ist Vergleich zur Zeit dargestellt werde. Der Sollwert wurde auf Grundlage der „alten“ MSW Erlasslage, des KGST und der Kölner Schulbaurichtlinien, welche OGS und Inklusion abbildet, dargestellt. Sobald ein Ergebnis vorliege, werde dieses im Schulausschuss vorgestellt.