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Vor Eintritt in die inhaltliche Diskussion weist Herr Gausmann darauf hin, dass aufgrund eines Gespräches mit der Bezirksregierung eine Anpassung der Nr. 3 des Beschlussvorschlages notwendig sei. Weiterhin handele es sich bei der Entscheidung über diese Vorlage lediglich um die Beauftragung der Verwaltung für vorbereitende Maßnahmen.
Mit Verweis auf die, aus ihrer Sicht, derzeit zahlreichen Bewegungen im Schulbereich, gibt die CDU-Fraktion zu bedenken, dass die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung auf Grundlage der derzeit im Wandel befindlichen schulpolitischen und schulrechtlichen Grundlagen nicht zielführend sei. Daher wird ein Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag gestellt.
Es erfolgt eine rege Diskussion hinsichtlich der Thematik, ob die im Beschlussvorschlag formulierten Maßnahmen noch verfrüht sind.
Herr Gausmann verdeutlicht, dass mit der Vorlage lediglich der Auftrag zu vorbereitenden schulrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen beschlossen würde, die nötig seien um zukünftig, auch unabhängig von Bewegungen und Verschiebungen im Schulbereich, handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Der Stadt Rheine wäre es jedoch auch durch den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion ermöglicht, entsprechende Vorbereitungsprozesse anzustoßen.
Die Ausschussmitglieder stimmen über den Änderungsantrag der CDU ab. Dieser wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbereitende Überlegungen
zu Rahmenbedingungen einer fortführenden Schulent-wicklungsplanung, gegebenenfalls
unter Einbeziehung eines ex-ternen Dienstleisters, auszuarbeiten und dem Schulausschuss
vorzulegen.
3. Der Schulausschuss beauftragt die
Verwaltung Rahmenbedin-
gungen abzubilden unter denen dauerhaft eine kontinuierliche Schulentwicklungsplanung unter eigener Regie dargestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig