Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Wullkotte bezieht sich auf den Verkauf des TaT und teilt mit, dass der Verkauf erst nach dem Berichtsstichtag stattfand und zu diesem Zeitpunkt keinesfalls so sicher war, als dass er entsprechend prognostiziert werden konnte. Der inzwischen stattgefundene Verkauf werde somit erst im Jahresabschluss 2016 erläutert werden. Dem Jahresabschluss könne er vorwegnehmen, dass der Verkaufspreis als Mehreinzahlung in diesem Jahr berücksichtigt werde. Obwohl der Verkaufspreis oberhalb des Bilanzwertes lag, habe der Verkauf keinen Einfluss auf das Jahresergebnis. Bei dem Verkauf des TaT handele es sich nicht um ein Grundstücksverkauf, sondern die Gesellschaft. Es wurden also Finanzanlagen verkauft. Beim Verkauf von Finanzanlagen sehe die Gemeindehaushaltsverordnung vor, dass Erträge und Aufwendungen nicht in der Ergebnisrechnung berücksichtigt werden, sondern direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Diese Vorschrift wurde insbesondere für Ruhrgebietskommunen mit RWE-Aktien eingeführt, um diese bei einer Herabbewertung der Aktien vor der Haushaltssicherung zu bewahren. Bei der Stadt Rheine verhindere die Vorschrift, dass die Erträge aus dem TaT-Verkauf das Jahresergebnis 2016 verbessern und die Stadt Rheine mit dem zu erwartenden Überschuss die Ausgleichsrücklage füllen könne.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2016 zur Kenntnis.