00:02:05

 

Frau Karasch erklärt, dass die Beschlüsse ausgeführt wurden.

Bezüglich des Berichtes der Verwaltung verweist sie auf die Niederschrift.

 

 

 

1.      TOP 14                 Herr Dr. Konietzko                 Rheine R-Ansiedlung

          ÖS                        BauA 15.09.2016                  

                             Anfrage                                                                                                     

Antwort Herr Löckener                  

 

Herr Dr. Konietzko möchte bezüglich des Themas „Rheine R“ wissen, welche Anforderungen es für eine Ansiedlung gebe und ob diese noch dem aktuellen Stand entsprächen. Weiter frage er sich, warum die Maßnahmen auf  den reservierten Flächen nicht umgesetzt wurden und warum die Betriebe abgesprungen seien.

 

 

 

 

S t a d t      R h e i n e                                           Rheine, 21. November 2016

        Der Bürgermeister

          FB 5-Lk        

 

 

 

Information zum Bauausschuss am 24. November 2016, öffentlicher Teil

 

 

 

Sonderprojekt „Bahnflächenentwicklung“

Thema hier: die Anforderungen für eine Ansiedlung im „Gewerbepark Rheine R“ und die Vermarktungshistorie der Jahre 2010 bis 2016

 

 

Unterlagen zur Vermarktung des „Gewerbeparks Rheine R“ und des „Innovationsquartiers Bahnhof Rheine“

 

Die Stadtverwaltung, die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) und das Büro Architektur/Stadtplanung/Stadtentwicklung (ASS) aus Düsseldorf haben im Jahr 2009 gemeinsam ein Realisierungs- und Vermarktungskonzept für den „Gewerbepark Rheine R“ und das „Innovationsquartier Bahnhof Rheine“ erarbeitet.

 

In den Produkten des Realisierungs- und Vermarktungskonzepts werden die wesentlichen Inhalte dargestellt, die für den Rat bei der Umsetzung der beiden Gewerbegebiete besonders wichtig waren und die Grundlage des Ansiedlungsgeschäfts sind.

 

Folgende Produkte wurden, jeweils für „Rheine R“ und das „Innovationsquartier“, entwickelt, dem „Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt" am 11. März 2009 zur Kenntnis vorgelegt und während dieser Sitzung von der EWG und dem Büro ASS umfassend erläutert:

 

• Matrix (tabellarische Übersicht zum internen Gebrauch)

 

• „Handbuch“ zur Realisierung und Gestaltung

 

• Broschüre (DIN A4) mit Informationen zum Gewerbegebiet (externer

Gebrauch)

 

• Flyer (DIN lang) mit Informationen zum Gewerbegebiet (externer

Gebrauch)

 

Der Flyer als „Werbeblatt“ zur größeren Streuung von ersten Informationen über die Gewerbegebiete und die Broschüre im Umfang von acht bis zehn Seiten mit wichtigen Informationen für Unternehmen und Investoren sind jeweils für den externen Gebrauch vorgesehen.

 

Die Matrix ist für die interne Arbeit bei der EWG und der Stadtverwaltung bestimmt. Sie stellt die Sammlung der Detailinhalte dar und dient nur zur internen Abstimmung. Die Matrix stellt insbesondere die Zuordnung der Inhalte zu den jeweiligen Produkten (Handbuch, Broschüre, Flyer), dem Kaufvertrag und der Bauleitplanung her.

 

Das Handbuch umfasst umsetzungsrelevante Einzelinhalte in Wort und Grafik. Die Grafiken sind so aufbereitet, dass Einzelinhalte aus den Heften weiter gegeben werden können. Das Handbuch war zunächst vorrangig zum internen Gebrauch gedacht und kann anhand von Änderungen z.B. in der Bauleitplanung fortgeschrieben werden. Zu Beginn der Vermarktung der beiden vorgenannten Gewerbegebiete beschlossen die Stadtverwaltung und die EWG gemeinsam, das Handbuch zu vervielfältigen und als Arbeitshilfe an mögliche Investoren und deren Architekten heraus zu geben.

 

Die Broschüre und das Handbuch sind auf der Internetpräsenz der EWG unter http://ewg-rheine.de/unternehmer-investoren/flaechen-immobilien/rheine-r/ öffentlich einsehbar.

 

 

Vermarktungshistorie zum „Gewerbepark Rheine R“

 

Für den „Gewerbepark Rheine R“ gab es seit dem Jahr 2010 erste Interessenten an Gewerbegrundstücken und seit der Fertigstellung der öffentlichen Erschließung im Jahr 2012 konkrete  Vermarktungsgespräche mit rund 70 grundsätzlich an dem „Gewerbepark Rheine R“ interessierten Unternehmen. Von diesen hatte wiederum ein Anteil von etwa 20 Unternehmen zwischenzeitlich ein Grundstück reserviert. Bislang haben jedoch lediglich 2 Unternehmen ein Grundstück innerhalb des Gewerbeparks erworben und bebaut (im Vergleich zu anderen Gewerbe- und Industriegebieten ist dies eine geringe „Erfolgsquote“).

 

Die Gründe dafür, Grundstücksreservierungen gar nicht erst einzugehen bzw. Grundstücksreservierungen wieder zu lösen und somit letztlich dafür, dass realisierte Projektierungen ausbleiben, sind vielschichtig. Wiederkehrende Beispiele hierfür sind u.a.:

 

• Die fehlende qualifizierte Anbindung an die Bundesstraße B 481 und die Kreisstraße K 77 durch die sogenannte „Querspange“ K 66n: vor dem Hintergrund der fehlenden Querspange ergibt sich in den bisherigen Vermarktungsgesprächen eine klar ablehnende Haltung von warenverteilenden und warenverarbeitenden Unternehmen. Auch für Unternehmen mit hohen Kunden- und Besucherverkehren ist die fehlende Querspange ein wesentliches Ansiedlungshemmnis im „Gewerbepark Rheine R“. 

 

• Die aufgrund der fehlenden Querspange nicht ausreichend qualifizierte verkehrliche Erreichbarkeit des „Gewerbeparks Rheine R“ lässt sich zudem nicht durch die sonstige, bereits vorhandene Verkehrsinfrastruktur kompensieren. Diese ist durch zahlreiche Brückenunterführungen geprägt, die die heutigen Mindestanforderungen von warenverteilenden und warenverarbeitenden Unternehmen an die Durchfahrtshöhen nicht erfüllen.

 

• Insbesondere für Grundstücksinteressenten, die neben ihrem eigentlichen Betriebsgebäude an der Ergänzung durch eine Betriebsleiterwohnung interessiert sind, wirkt sich die Geruchsbelästigung des an den Gewerbepark angrenzenden Schweinemastbetriebs ansiedlungshemmend aus. Die Stadt Rheine hat von der Bezirksregierung die Zustimmung erhalten, die Kosten für eine Erhöhung der Abluftkamine auf den Schweinemastställen in die Städtebauförderung einzustellen. Für das Jahr 2017 ist eine öffentliche Ausschreibung für diese Baumaßnahme vorgesehen, so dass die Geruchsbelästigung der Gewerbeflächen auf ein Minimum reduziert wird.

 

• Aufgrund des bei lang anhaltenden Niederschlagsereignissen anstehenden Oberflächenwassers hat sich ein unbegründet negatives Image des Gewerbeparks entwickelt. Dieses wirkt sich ansiedlungshemmend aus. Das anstehende Oberflächenwasser ist jedoch lediglich auf den festen und wasserundurchlässigen Untergrund aus Mergelgestein zurück zu führen, der zum Teil direkt an der Oberfläche ansteht und ein zügiges Versickern des Wassers hemmt.

 

• Die bislang nur geringe Anzahl baulich umgesetzter Projektierungen wirkt sich ebenfalls negativ auf das Image des Gewerbeparks und somit ansiedlungshemmend aus.

 

• Die oben genannten Unterlagen des Vermarktungskonzeptes legen einen Mindeststandard bei der Realisierung von Ansiedlungsvorhaben im „Innovationsquartier“ und im „Gewerbepark Rheine R“ fest. Diese Standards beziehen sich auf die vorgesehene Nutzung der Gewerbeflächen und die Außendarstellung der Betriebe, die sich in der Gestaltung der Betriebsgebäude und deren Außenanlagen ausdrückt. Für „Rheine R“ wurde zwischen der EGW und der Stadt Rheine eine Zonierung mit unterschiedlichen Ansprüchen festgelegt, nach der an besonders prominenten Standorten eine höhere Qualität an Nutzung und Gestaltung vorausgesetzt wird als bei einer weniger repräsentativen Lage. Dadurch wird sichergestellt, dass die städtebaulichen Ziele umgesetzt werden und dies für die angesiedelten Unternehmen zu einer positiven Adressbildung führt, von der sie nachhaltig profitieren werden. Damit dieser Qualitätsanspruch im beiderseitigen Interesse der Stadt und der angesiedelten Unternehmen umgesetzt wird, ist es erforderlich, dass im Vorfeld eines Grundstückserwerbs aussagekräftige Unterlagen von den interessierten Unternehmen mit der Stadt Rheine abzustimmen sind. Die Anforderungen, die seitens der Stadt Rheine an die Planung und Gestaltung eines Bauvorhabens gestellt werden, stellt insbesondere für kleinere Betriebe eine, subjektiv empfundene, deutliche Hürde dar. Hierdurch entstehen bereits zu einem frühen Zeitpunkt eines angestrebten Grundstückserwerbs Planungskosten ohne abschließende Sicherheit eines tatsächlichen Grundstückserwerbs. Die Unternehmen sind diese Vorgehensweise aus Gewerbe- und Industriegebieten anderer Kommunen und auch aus anderen Gewerbe- und Industriegebieten in Rheine zumeist nicht gewohnt. Da sich die langfristigen Vorteile, die sich durch dieses Vorgehen auch und gerade für angesiedelte Unternehmen ergeben, sich einigen Interessenten in den Vermarktungsgesprächen zum Teil nur schwer vermitteln lassen, wirkt sich diese Vorgehensweise negativ auf das Image des Gewerbeparks aus. Es ist jedoch heraus zu stellen, dass im Ergebnis jedoch noch keine konkrete Projektierung vor dem Hintergrund dieser Vorgehensweise oder aufgrund der Gestaltungsanforderungen gescheitert ist.

 

• Ergänzend hierzu bilden wirtschaftliche Rückschläge, betriebliche Unabwägbarkeiten wie auch Finanzierungsabsagen von Banken klassische Gründe für ein Ausbleiben einer in der Planung befindlichen Projektierung.

 

• Neben diesen berücksichtigen die Unternehmen zum Teil auch nach Abschluss einer Grundstücksreservierung ebenfalls das günstigere Preisgefüge des Gewerbeflächenangebots der umliegenden Nachbarkommunen.

 

 

Im Auftrag                                                                     

 

 

Löckener                                                                        

                                                                                     

 

2.      TOP 2                   Herr Dr. Konietzko                 Wasserschäden an

          ÖS                        BauA 03.11.2016                   öffentlichen Gebäuden

                             Bericht der Verwaltung                                                                                                       

Antwort Herr Kaiser             

 

Herr Dr. Konietzko möchte wissen, ob Wasserschäden an öffentlichen Gebäuden beim letzten Hochwasserereignis entstanden seien.

 

Auch die städtischen Gebäude haben Schäden durch das Starkregenereignis vom 23.06.2016 genommen. Insbesondere an vielen Schulen waren zum Teil erhebliche Schäden durch vollgelaufene Keller bzw. Wassereintritt in den Gebäuden zu verzeichnen. Die entstandenen Gebäudeschäden durch das Starkregenereignis wurden seitens der Zentralen Gebäudewirtschaft ermittelt und auf rd. 128.000 € beziffert. Hinzu kommen noch ca. 20.000 € für Umbaumaßnahmen als Prävention vor weiteren Starkregenereignissen (z. B. Einbau von Entwässerungsrinnen in Schulhöfen, Erhöhung von Randsteinen, Einbau von Rückstauvorrichtungen).

 

Folgende Maßnahmen sind bei den Schäden erfasst:

- Reinigungskosten

- Entsorgungskosten

- Trocknungsarbeiten durch Fachfirmen und Miete von Trocknungsgeräten,         Pumpen etc.

- Malerarbeiten

- Trockenbauarbeiten

-  Elektroarbeiten

- Erneuerung von Bodenbelägen

- Erneuerung von Türen und fest eingebauten Einrichtungen (z. B. Küche Be-    treuung Kardinal-von-Galen-Schule)

- Reparatur von elektrischen Anlagen (Lüftungen, Heizungen, Notbeleuchtungen, Elektroverteilungen, Aufzüge). In 2 Fällen (alte Elisabethschule und Studienseminar) musste die Heizungsanlage komplett erneuert werden (15.400  bzw. 8.400 €).

 

Nicht erfasst sind die „Überstunden“ der Schulhausmeister für das Trockenlegen und Reinigen von schulischen Flächen. Weiterhin sind Kosten für die Ersatzbeschaffung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen nicht erfasst. Nach Auskunft der Schulverwaltung werden diese Kosten auf rd. 15.000 € beziffert. Da nach Einschätzung der Schulverwaltung nicht alle Schäden von den Schulen gemeldet wurden, dürfte die Dunkelziffer durchaus deutlich höher sein.

 

Da die Stadt Rheine über keinerlei Versicherungsschutz bei Elementarschäden verfügt, gehen alle entstandenen Kosten zu Lasten der Stadt Rheine. Derzeit erstellt die Provinzial-Versicherung verschiedene Angebote zu unterschiedlichen Risikoabsicherungen für die städtischen Gebäude bei Elementarschäden. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine Information der Politik erstellt.

 

 

 

3.      TOP            Herr Röder                              Straßenbeleuchtung

          ÖS              BauA 03.11.2016                            Busbahnhof Höhe

                   Anfrage                                            Tedi/Kik                                                    

Antwort Löcke   

 

Herr Röder erklärt, dass er von zwei Rollstuhlfahrern angesprochen worden sei. Diese haben ihm berichtet, dass die neu angebrachten Leuchten, speziell im Bereich Tedi und Kik, zu weit auf dem Bürgersteig stehen würden. Er berichtet, dass, wenn die Ständer der Firmen vor den Läden stehen, die Rollstuhlfahrer dort nicht ohne Schwierigkeiten durchkommen.

 

  1. Die Leuchten konnten nicht näher zum Fahrbahnrand aufgestellt werden, da sich dort ein großes Kabelpaket der Telekom befindet.
  2. Die Auslagen des Geschäftes Tedi standen auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Nutzung dieser Fläche wurde der Fa. Tedi untersagt.
  3. Die vorhandene Breite zwischen Leuchte und Schaufenster beträgt 2,00 m.