Sitzung: 24.11.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
00:02:05
Frau Karasch erklärt, dass die Beschlüsse ausgeführt wurden.
Bezüglich des Berichtes der Verwaltung verweist sie auf die Niederschrift.
1. TOP 14 Herr
Dr. Konietzko Rheine R-Ansiedlung
ÖS BauA
15.09.2016
Anfrage
Antwort Herr Löckener
Herr Dr. Konietzko möchte bezüglich des
Themas „Rheine R“ wissen, welche Anforderungen es für eine Ansiedlung gebe und
ob diese noch dem aktuellen Stand entsprächen. Weiter frage er sich, warum die
Maßnahmen auf den reservierten Flächen
nicht umgesetzt wurden und warum die Betriebe abgesprungen seien.
S t a d t R h e i n e Rheine, 21. November 2016
Der Bürgermeister
FB
5-Lk
Information zum
Bauausschuss am 24. November 2016, öffentlicher Teil
Sonderprojekt
„Bahnflächenentwicklung“
Thema
hier: die Anforderungen für eine Ansiedlung im „Gewerbepark Rheine R“ und die
Vermarktungshistorie der Jahre 2010 bis 2016
Unterlagen zur Vermarktung des „Gewerbeparks Rheine R“ und des
„Innovationsquartiers Bahnhof Rheine“
Die
Stadtverwaltung, die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
Rheine mbH (EWG) und das Büro Architektur/Stadtplanung/Stadtentwicklung (ASS)
aus Düsseldorf haben im Jahr 2009 gemeinsam ein Realisierungs- und Vermarktungskonzept
für den „Gewerbepark Rheine R“ und das „Innovationsquartier Bahnhof Rheine“
erarbeitet.
In
den Produkten des Realisierungs- und Vermarktungskonzepts werden die wesentlichen
Inhalte dargestellt, die für den Rat bei der Umsetzung der beiden Gewerbegebiete
besonders wichtig waren und die Grundlage des Ansiedlungsgeschäfts sind.
Folgende
Produkte wurden, jeweils für „Rheine R“ und das „Innovationsquartier“,
entwickelt, dem „Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt" am 11.
März 2009 zur Kenntnis vorgelegt und während dieser Sitzung von der EWG und dem
Büro ASS umfassend erläutert:
•
Matrix (tabellarische Übersicht zum internen Gebrauch)
•
„Handbuch“ zur Realisierung und Gestaltung
•
Broschüre (DIN A4) mit Informationen zum Gewerbegebiet (externer
Gebrauch)
•
Flyer (DIN lang) mit Informationen zum Gewerbegebiet (externer
Gebrauch)
Der
Flyer als „Werbeblatt“ zur größeren Streuung von ersten Informationen über die
Gewerbegebiete und die Broschüre im Umfang von acht bis zehn Seiten mit wichtigen
Informationen für Unternehmen und Investoren sind jeweils für den externen
Gebrauch vorgesehen.
Die
Matrix ist für die interne Arbeit bei der EWG und der Stadtverwaltung bestimmt.
Sie stellt die Sammlung der Detailinhalte dar und dient nur zur internen Abstimmung.
Die Matrix stellt insbesondere die Zuordnung der Inhalte zu den jeweiligen
Produkten (Handbuch, Broschüre, Flyer), dem Kaufvertrag und der Bauleitplanung
her.
Das
Handbuch umfasst umsetzungsrelevante Einzelinhalte in Wort und Grafik. Die Grafiken
sind so aufbereitet, dass Einzelinhalte aus den Heften weiter gegeben werden
können. Das Handbuch war zunächst vorrangig zum internen Gebrauch gedacht und
kann anhand von Änderungen z.B. in der Bauleitplanung fortgeschrieben werden.
Zu Beginn der Vermarktung der beiden vorgenannten Gewerbegebiete beschlossen
die Stadtverwaltung und die EWG gemeinsam, das Handbuch zu vervielfältigen und
als Arbeitshilfe an mögliche Investoren und deren Architekten heraus zu geben.
Die
Broschüre und das Handbuch sind auf der Internetpräsenz der EWG unter http://ewg-rheine.de/unternehmer-investoren/flaechen-immobilien/rheine-r/
öffentlich einsehbar.
Vermarktungshistorie zum „Gewerbepark Rheine R“
Für
den „Gewerbepark Rheine R“ gab es seit dem Jahr 2010 erste Interessenten an
Gewerbegrundstücken und seit der Fertigstellung der öffentlichen Erschließung
im Jahr 2012 konkrete Vermarktungsgespräche mit rund 70
grundsätzlich an dem „Gewerbepark Rheine R“ interessierten Unternehmen. Von
diesen hatte wiederum ein Anteil von etwa 20 Unternehmen zwischenzeitlich ein
Grundstück reserviert. Bislang haben jedoch lediglich 2 Unternehmen ein
Grundstück innerhalb des Gewerbeparks erworben und bebaut (im Vergleich zu
anderen Gewerbe- und Industriegebieten ist dies eine geringe „Erfolgsquote“).
Die
Gründe dafür, Grundstücksreservierungen gar nicht erst einzugehen bzw.
Grundstücksreservierungen wieder zu lösen und somit letztlich dafür, dass
realisierte Projektierungen ausbleiben, sind vielschichtig. Wiederkehrende
Beispiele hierfür sind u.a.:
•
Die fehlende qualifizierte Anbindung an die Bundesstraße B 481 und die Kreisstraße
K 77 durch die sogenannte „Querspange“ K 66n: vor dem Hintergrund der fehlenden
Querspange ergibt sich in den bisherigen Vermarktungsgesprächen eine klar
ablehnende Haltung von warenverteilenden und warenverarbeitenden Unternehmen.
Auch für Unternehmen mit hohen Kunden- und Besucherverkehren ist die fehlende
Querspange ein wesentliches Ansiedlungshemmnis im „Gewerbepark Rheine R“.
•
Die aufgrund der fehlenden Querspange nicht ausreichend qualifizierte verkehrliche
Erreichbarkeit des „Gewerbeparks Rheine R“ lässt sich zudem nicht durch die
sonstige, bereits vorhandene Verkehrsinfrastruktur kompensieren. Diese ist
durch zahlreiche Brückenunterführungen geprägt, die die heutigen
Mindestanforderungen von warenverteilenden und warenverarbeitenden Unternehmen an
die Durchfahrtshöhen nicht erfüllen.
•
Insbesondere für Grundstücksinteressenten, die neben ihrem eigentlichen Betriebsgebäude
an der Ergänzung durch eine Betriebsleiterwohnung interessiert sind, wirkt sich
die Geruchsbelästigung des an den Gewerbepark angrenzenden Schweinemastbetriebs
ansiedlungshemmend aus. Die Stadt Rheine hat von der Bezirksregierung die
Zustimmung erhalten, die Kosten für eine Erhöhung der Abluftkamine auf den
Schweinemastställen in die Städtebauförderung einzustellen. Für das Jahr 2017
ist eine öffentliche Ausschreibung für diese Baumaßnahme vorgesehen, so dass
die Geruchsbelästigung der Gewerbeflächen auf ein Minimum reduziert wird.
•
Aufgrund des bei lang anhaltenden Niederschlagsereignissen anstehenden Oberflächenwassers
hat sich ein unbegründet negatives Image des Gewerbeparks entwickelt. Dieses
wirkt sich ansiedlungshemmend aus. Das anstehende Oberflächenwasser ist jedoch
lediglich auf den festen und wasserundurchlässigen Untergrund aus Mergelgestein
zurück zu führen, der zum Teil direkt an der Oberfläche ansteht und ein zügiges
Versickern des Wassers hemmt.
•
Die bislang nur geringe Anzahl baulich umgesetzter Projektierungen wirkt sich
ebenfalls negativ auf das Image des Gewerbeparks und somit ansiedlungshemmend
aus.
•
Die oben genannten Unterlagen des Vermarktungskonzeptes legen einen Mindeststandard
bei der Realisierung von Ansiedlungsvorhaben im „Innovationsquartier“ und im
„Gewerbepark Rheine R“ fest. Diese Standards beziehen sich auf die vorgesehene
Nutzung der Gewerbeflächen und die Außendarstellung der Betriebe, die sich in
der Gestaltung der Betriebsgebäude und deren Außenanlagen ausdrückt. Für „Rheine
R“ wurde zwischen der EGW und der Stadt Rheine eine Zonierung mit unterschiedlichen
Ansprüchen festgelegt, nach der an besonders prominenten Standorten eine höhere
Qualität an Nutzung und Gestaltung vorausgesetzt wird als bei einer weniger
repräsentativen Lage. Dadurch wird sichergestellt, dass die städtebaulichen
Ziele umgesetzt werden und dies für die angesiedelten Unternehmen zu einer
positiven Adressbildung führt, von der sie nachhaltig profitieren werden. Damit
dieser Qualitätsanspruch im beiderseitigen Interesse der Stadt und der
angesiedelten Unternehmen umgesetzt wird, ist es erforderlich, dass im Vorfeld
eines Grundstückserwerbs aussagekräftige Unterlagen von den interessierten
Unternehmen mit der Stadt Rheine abzustimmen sind. Die Anforderungen, die
seitens der Stadt Rheine an die Planung und Gestaltung eines Bauvorhabens
gestellt werden, stellt insbesondere für kleinere Betriebe eine, subjektiv
empfundene, deutliche Hürde dar. Hierdurch entstehen bereits zu einem frühen
Zeitpunkt eines angestrebten Grundstückserwerbs Planungskosten ohne
abschließende Sicherheit eines tatsächlichen Grundstückserwerbs. Die
Unternehmen sind diese Vorgehensweise aus Gewerbe- und Industriegebieten
anderer Kommunen und auch aus anderen Gewerbe- und Industriegebieten in Rheine
zumeist nicht gewohnt. Da sich die langfristigen Vorteile, die sich durch
dieses Vorgehen auch und gerade für angesiedelte Unternehmen ergeben, sich
einigen Interessenten in den Vermarktungsgesprächen zum Teil nur schwer
vermitteln lassen, wirkt sich diese Vorgehensweise negativ auf das Image des
Gewerbeparks aus. Es ist jedoch heraus zu stellen, dass im Ergebnis jedoch noch
keine konkrete Projektierung vor dem Hintergrund dieser Vorgehensweise oder
aufgrund der Gestaltungsanforderungen gescheitert ist.
•
Ergänzend hierzu bilden wirtschaftliche Rückschläge, betriebliche Unabwägbarkeiten
wie auch Finanzierungsabsagen von Banken klassische Gründe für ein Ausbleiben
einer in der Planung befindlichen Projektierung.
•
Neben diesen berücksichtigen die Unternehmen zum Teil auch nach Abschluss einer
Grundstücksreservierung ebenfalls das günstigere Preisgefüge des Gewerbeflächenangebots
der umliegenden Nachbarkommunen.
Im Auftrag
Löckener
2. TOP 2 Herr
Dr. Konietzko Wasserschäden an
ÖS BauA
03.11.2016 öffentlichen
Gebäuden
Bericht der Verwaltung
Antwort Herr Kaiser
Herr Dr. Konietzko möchte wissen, ob
Wasserschäden an öffentlichen Gebäuden beim letzten Hochwasserereignis
entstanden seien.
Auch die städtischen Gebäude
haben Schäden durch das Starkregenereignis vom 23.06.2016 genommen.
Insbesondere an vielen Schulen waren zum Teil erhebliche Schäden durch
vollgelaufene Keller bzw. Wassereintritt in den Gebäuden zu verzeichnen. Die
entstandenen Gebäudeschäden durch das Starkregenereignis wurden seitens der
Zentralen Gebäudewirtschaft ermittelt und auf rd. 128.000 € beziffert. Hinzu
kommen noch ca. 20.000 € für Umbaumaßnahmen als Prävention vor weiteren
Starkregenereignissen (z. B. Einbau von Entwässerungsrinnen in Schulhöfen,
Erhöhung von Randsteinen, Einbau von Rückstauvorrichtungen).
Folgende Maßnahmen sind bei den
Schäden erfasst:
- Reinigungskosten
- Entsorgungskosten
- Trocknungsarbeiten durch Fachfirmen und Miete von Trocknungsgeräten,
Pumpen etc.
- Malerarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Elektroarbeiten
- Erneuerung von Bodenbelägen
- Erneuerung von Türen und fest eingebauten Einrichtungen (z. B. Küche
Be- treuung
Kardinal-von-Galen-Schule)
- Reparatur von
elektrischen Anlagen (Lüftungen, Heizungen, Notbeleuchtungen, Elektroverteilungen,
Aufzüge). In 2 Fällen (alte Elisabethschule und Studienseminar) musste die
Heizungsanlage komplett erneuert werden (15.400 bzw. 8.400 €).
Nicht erfasst sind die
„Überstunden“ der Schulhausmeister für das Trockenlegen und Reinigen von
schulischen Flächen. Weiterhin sind Kosten für die Ersatzbeschaffung von Möbeln
und Ausstattungsgegenständen nicht erfasst. Nach Auskunft der Schulverwaltung
werden diese Kosten auf rd. 15.000 € beziffert. Da nach Einschätzung der
Schulverwaltung nicht alle Schäden von den Schulen gemeldet wurden, dürfte die
Dunkelziffer durchaus deutlich höher sein.
Da die Stadt Rheine über
keinerlei Versicherungsschutz bei Elementarschäden verfügt, gehen alle
entstandenen Kosten zu Lasten der Stadt Rheine. Derzeit erstellt die
Provinzial-Versicherung verschiedene Angebote zu unterschiedlichen Risikoabsicherungen
für die städtischen Gebäude bei Elementarschäden. Hierzu wird zu gegebener Zeit
eine Information der Politik erstellt.
3. TOP Herr Röder Straßenbeleuchtung
ÖS BauA 03.11.2016 Busbahnhof Höhe
Anfrage Tedi/Kik
Antwort Löcke
Herr Röder erklärt, dass er von zwei Rollstuhlfahrern
angesprochen worden sei. Diese haben ihm berichtet, dass die neu angebrachten
Leuchten, speziell im Bereich Tedi und Kik, zu weit auf dem Bürgersteig stehen
würden. Er berichtet, dass, wenn die Ständer der Firmen vor den Läden stehen,
die Rollstuhlfahrer dort nicht ohne Schwierigkeiten durchkommen.
- Die Leuchten konnten nicht näher zum Fahrbahnrand aufgestellt
werden, da sich dort ein großes Kabelpaket der Telekom befindet.
- Die Auslagen des Geschäftes Tedi standen auf der öffentlichen Verkehrsfläche.
Die Nutzung dieser Fläche wurde der Fa. Tedi untersagt.
- Die vorhandene Breite zwischen Leuchte und Schaufenster beträgt
2,00 m.