Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Brauer begrüßt Herrn Brandenfels vom Büro brandenfels/landscape + environment.

 

Frau Karasch erklärt, dass zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt die Konzepte Gestaltungskatalog und Lichtraumkonzept zum Rahmenplan Innenstadt zur Beschlussfassung anstehen. Beide Konzepte werden Grundlage für die anstehenden Ausbauplanungen in den jeweiligen Einzelprojekten sein, wobei konkrete Bestelltypen nicht zum Beschluss gehören. Sie erklärt, dass beide Konzepte auf einer Bestandsanalyse basieren, um dann die vorhandenen Strukturen sinnvoll zu ordnen. Im Anschluss gibt sie das Wort an Herrn Brandenfels zur Vorstellung des Gestaltungskataloges.

 

Herr Brandenfels stellt anhand einer Präsentation den Gestaltungskatalog vor, wobei Herr Brauer diesen  im Anschluss zur Diskussion stellt.

 

Die Thematik wurde eingehend diskutiert, wobei nachfolgende Arbeitsaufträge und Anträge gestellt wurden.

 

Frau Scheinig dankt für den ausführlichen Vortrag. Sie erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag stelle, die Beleuchtung aus der Beschlussfassung des Gestaltungskonzeptes herauszunehmen. Grund dafür sei, dass unter TOP 6 die Lampen eine Höhe von 4 m haben und bei TOP 7 – Lichtraum- und Beleuchtungskonzept – Lampen in Höhe von 4,50 m zum Beschluss gestellt werden. Außerdem werde das Beleuchtungskonzept sowieso gesondert beschlossen.

 

Frau Karasch erklärt, dass aus ihrer Sicht die Beleuchtung nicht herausgenommen werden müsse, da es sich beim Beleuchtungskonzept (TOP 8) um das speziellere Konzept handelt und dieses Vorrang habe.

 

Herr Brauer erklärt, dass auch er den Antrag von Frau Scheinig befürworte, da man keine zwei verschieden hohe Masten beschließen könne.

 

Weiter bittet Frau Scheinig zu prüfen, ob Mülleimer der Marke „Big Belly“ zum Einsatz kommen können, da sie solarbetrieben den Abfall auf 1/7 des Ausgangsvolumens zusammenpressen und somit den Müll reduzieren.

Bezüglich der Dreiteilung der Innenstadt erklärt Frau Scheinig, dass die SPD-Fraktion zu zwei konzeptionellen Bereichen tendiere. Die historisch geprägte Innenstadt soll nach dem bestehenden Konzept von Seite 32 des Gestaltungskataloges erstellt werden, der restliche Bereich allerdings nicht mehr in Innenstadt und Emsufer getrennt werden.

 

Frau Karasch weist darauf hin, dass Herr van Wüllen zur wahrgenommenen Abweichung der Leuchtentypen und  zum Lichtraum- und Gestaltungskonzept Stellung nehmen werde.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass sich die zwei verschiedenen Konzepte nicht widersprechen. Das Beleuchtungskonzept lege die Lichtwirkung, die Lichtpunkthöhen, Lichtfarben etc. fest. Hierfür seien beispielhaft verschiedene Beleuchtungstypen/Lampen aufgeführt worden. Er erklärt, dass Herr Brandenfels für das gestalterische Element verschiedene Typen ausgewählt habe. Beim Gestaltungskonzept sei das Entscheidende die Form der Lampe und beim Lichtkonzept die Wirkung der Lampe, die Lichtpunkthöhen und die Lichtfarbe.

 

Herr Brauer erklärt, dass für ihn auch die Lampenhöhe etwas mit Lichtwirkung zu tun habe. Wenn man jetzt beides so beschließe, würde man aus seiner Sicht keinen einheitlichen Rahmen haben.

 

Frau Scheinig erklärt, dass sich die SPD-Fraktion gerne auf nur eine einheitliche Aufsatzleuchte mit LED einigen würde, da damit nicht so viele unterschiedliche Leuchten zum Einsatz kämen.

 

Herr Martin Beckmann erklärt, dass die CDU-Fraktion den Rahmen, der hiermit festgelegt werde, gut finde. Der Fraktion habe gerade die Unterscheidung in die drei Bereiche historische Innenstadt, Ufergestaltung und die eigentliche Innenstadt sehr gefallen. Positiv sei zu erwähnen, dass die Bürgerwünsche aus den Werkstätten mit in das Konzept eingeflossen seien.

 

Zur gewünschten Umgestaltung in zwei Bereiche erklärt Herr Brandenfels, dass das Emsufer schon eine besondere Situation darstelle und somit auch eine andere gestalterische Ausrichtung benötige. Wenn man sich den Freizeitcharakter dieses Bereiches ansehe, könne man sich vorstellen, dass die hierfür ausgesuchten Banktypen aus Sicht der Nutzung und Gestaltungsausrichtung nicht in die Innenstadt passen würden. Die historisch geprägte Innenstadt sehe man im Konzept viel wärmer an, im Unterschied zum dritten Bereich, wo die Stadtplätze miteinander verbunden werden. Die Unterscheidung der Bereiche solle auch durch die Ausstattung mit Bänken, Mülleimern und Leuchten sichtbar sein.

 

Herr Siegler möchte sich für die Fraktion AfR dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu den Leuchten anschließen. Was die Beleuchtung betreffe, könne man sich durchaus auch nur eine Sorte Masten bei unterschiedlichen Höhen vorstellen, z. B. den Mast, der an der Bahnhofstraße verwandt wurde, auch an anderen Stellen zu verwenden. Außerdem tendiere Herr Siegler zu einem massiveren, durchgehend geraden Mast, um bei Vandalismus die Beschädigung des Leuchtmittels im Rahmen zu halten.

 

Herr Brandenfels weist darauf hin, dass schlankere Leuchten ein eleganteres Erscheinungsbild haben. Wenn man diese mit der eher funktional ausgerichteten Straßenbeleuchtung vergleiche, habe man natürlich einen enormen Unterschied gerade für den historisch geprägten Innenstadtbereich. Vor diesem Hintergrund habe man eine schlankere Variante für das Beleuchtungskonzept gewählt.

 

Frau Karasch erklärt, dass die Verwaltung dem Konzept mit verschiedenen Innenstadtbereichen folgen möchte. Vor dem Hintergrund, dass es im Stadtgebiet über 100 verschiedene Lampentypen gebe, sei die Reduzierung auf 3 Bereiche in der Innenstadt ein großer Fortschritt. So könne man über die Gestaltung den Aussagen der einzelnen Bereiche gerecht werden.

 

Zusammenfassend erklärt Herr Brauer, dass der Beschlussvorschlag insofern geändert werden müsse, dass die Art der Gestaltung und nicht die einzelnen Produkte beschlossen werden.

 

Herr Brauer lässt über den geänderten Beschluss abstimmen.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den vorgelegten Gestaltungskatalog für die Fußgän-gerzone des Büros Brandenfels landscape + environment, Münster, als Ergebnis des Teilprojektes C 1 im Rahmenplan Innenstadt zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass die Festlegungen des Kataloges über die Art der Gestaltung – exklusiv der Maßangaben - Vorgabe für alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen im Bereich der Fußgängerzone der Innenstadt hinsichtlich der Gestaltung in den Bereichen Ausstattung, Oberflächen und Vegetation sein sollen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen zukünftigen Planungen und Maßnah-men im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt die Vorgaben und Festle-gungen dieses Gestaltungskataloges zugrunde zu legen.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

                                             geändert beschlossen