Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §2 Abs.1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort „Eschendorfer Aue“ zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung ist die Entwicklung der ehemaligen General-Wever-Kaserne zu einem Wohngebiet durch die Umwandlung von einer Fläche für Gemeinbedarf und einer kleinteiligen Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche mit der Darstellung eines Grünzuges.
Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung
wird wie folgt begrenzt:
im Norden: beginnend mit der Ostgrenze des Flurstückes 663, Nord- und Westgrenze des Starenwegs (Flurstück 492), Nordgrenze der
Flurstücke 317 und 319 und südl. versetzt die Nordgrenze des
Flurstücks 1148.
im Westen: durch die Westgrenze des Flurstückes 317 sowie der
Westgrenze des Starenweges.
im Süden: durch die Südgrenze der Scharnhorststraße und nördlich
versetzt durch die Baumreihen auf dem Flurstück 1148.
im Osten: durch die nord-südlich verlaufende Baumgruppe auf dem
Flurstück 1148 und im Bereich der Keimpohlstraße durch die
Ostgrenze des Flurstücks 1148, und durch die Ostgrenze des
Flurstücks 317.
Die Flurstücke befinden sich in der Flur 178, Gemarkung Rheine Stadt, und in der Flur 29, Gemarkung Rheine r.d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Eschendorfer Aue", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.