Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:44:50

 

Herr Dörtelmann verweist auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp sagt die Zustimmung seiner Fraktion zu und merkt an, dass die wesentlichste Änderung die Namensänderung von GWK-Fläche zu Eschendorfer Aue sei. Diese Bezeichnung sollte man jetzt verwenden.

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §2 Abs.1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort „Eschendorfer Aue“ zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Entwicklung der ehemaligen General-Wever-Kaserne zu einem Wohngebiet durch die Umwandlung von einer Fläche für Gemeinbedarf und einer kleinteiligen Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche mit der Darstellung eines Grünzuges.

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      beginnend mit der Ostgrenze des Flurstückes 663, Nord- und        Westgrenze des Starenwegs (Flurstück 492), Nordgrenze der

                       Flurstücke 317 und 319 und südl. versetzt die Nordgrenze des

                       Flurstücks 1148.

im Westen:     durch die Westgrenze des Flurstückes 317 sowie der

                       Westgrenze des Starenweges.

im Süden:       durch die Südgrenze der Scharnhorststraße und nördlich

                       versetzt durch die Baumreihen auf dem Flurstück 1148.      

im Osten:        durch die nord-südlich verlaufende Baumgruppe auf dem

                       Flurstück 1148 und im Bereich der Keimpohlstraße durch die

                       Ostgrenze des Flurstücks 1148, und durch die Ostgrenze des

                       Flurstücks 317.

 

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 178, Gemarkung Rheine Stadt, und in der Flur 29, Gemarkung Rheine r.d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Eschendorfer Aue", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig