Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2065


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Nienbergstraße“

vom ___________________

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“ , erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

Nienbergstraße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.   Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.   Teilbereiche der Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Pflaster

3.   Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

4.   Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

5.   Plattierte Gehwege mit Unterbau

6.   Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

7.   betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig