Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2122


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges „Föhrenweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp".

 

Satzung

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau des Stichweges „Föhrenweg“

der Stadt Rheine vom _________

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges „Föhrenweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp" erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Stichweg Föhrenweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b) Plateaupflasterung mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer Innenfläche aus Betonsteinpflaster

c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung

d) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

2.     betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig