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Herr Dörtelmann ergänzt zur Vorlage, dass dieser Bebauungsplan schon lange von der Stadtplanung begleitet werde. Die nötigen gutachterlichen Aussagen liegen nun vor, so dass der nächste Verfahrensschritt getan werden kann. Auf der Hofstelle sollen altengerechte Wohnangebote für Menschen in Elte geschaffen werden. Der Investor beabsichtigt, die Hofstelle in großen Teilen umzubauen. Zum einen werde der westliche Scheunenteil abgerissen und durch einen Anbau ergänzt, so dass ein kompletter Durchbau des Bestandsgebäudes stattfinde. Zum anderen sollen auf der östlichen Grundstückshälfte mehrere kleinere Gebäude entstehen, die gezielt auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt werden. Sowohl die Baufelder als auch die GRZ werden sehr eingeschränkt, so dass hier keine Größenüberschreitungen stattfinden können. Ebenfalls vorgeschrieben werden die Dachform und die Dachneigung, damit der dörfliche Charakter beibehalten bleibe.

Auf einen Fehler in der textlichen Festsetzung weist Herr Dörtelmann noch hin. Hier wurden die Flächenbegrenzungen für die kleineren Nebengebäude im  östlichen Teil noch mit angegeben. In den Gesprächen mit dem Investor wurde jedoch vereinbart, dass diese herausgenommen werden, so dass diese für den Beschluss noch zu streichen seien.

 

Herr Doerenkamp wundert sich über die Vorlage. Seiner Erinnerung nach sollte Elte als ganzes überplant werden. Dazu hatte es in Elte mit der Verwaltung Gespräche gegeben, die nicht in den Stellungnahmen wieder zu finden seien und nun soll hier über einen kleinteiligen Bereich beschlossen werden.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass die Gesprächsergebnisse auch nicht Bestandteil der Stellungnahmen sein könnten. Hier wird über einen Bebauungsplan beschlossen, der sich ausschließlich mit der Hofstelle beschäftige. Die anderen Bereiche wie Kolon-Eggert-Straße und Laugärten seien in der Vorbereitung. In diesem konkreten Fall gebe es aber bereits einen Investor, der nur noch auf den Beschluss wartet, damit er mit den Baumaßnahmen beginnen könne. Im Übrigen weist Herr Dörtelmann erneut auf die Gespräche mit der Bezirksregierung bezüglich der Entwicklung von Elte hin, wobei die Bezirksregierung deutlich gemacht habe, sobald der Flächennutzungsplan für Elte für eine Flächenentwicklung geändert werden müsse, müsse die Stadt Rheine die Bedarfe konkret nachweisen. Solange man sich flächennutzugsplankonform bewege, sei die Bezirksregierung nicht zu beteiligen.

 

Herr Dewenter erinnert, dass es angrenzend an das Heimathaus auch Begehrlichkeiten eines Eigentümers gebe und fragt nach, ob mit diesem Eigentümer gesprochen wurde.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass der Ausschuss im März beschlossen habe, das bereits eingeleitete Verfahren auf der Hofstelle Schulte-Walter weiter zu betreiben. Mit dem Sohn des Eigentümers des entsprechenden Grundstücks habe Herr Dörtelmann gesprochen, aber diesem nicht zu viel Hoffnung gemacht, denn die Entwicklung dort sei sehr probelmatisch, da sich die Fläche eindeutig im Außenbereich befinde. Eine Einbeziehung in diesen Bebauungplan sei in diesem Zeitkorridor unmöglich gewesen, genauso wie eine zeitliche Fixierung, wann es dort zu einer Entwicklung kommen könne.

 

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1    Anlieger der Straße "Zum Hermannsweg", Rheine;

         Schreiben vom 29. Juni 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Ein Anlieger der Straße "Zum Hermannsweg" wendet sich im Wesentlichen gegen die "neue" Bebauung auf der Hofstelle, die sich im Eckbereich Schwanenburg/Hermannsweg befindet, da seines Erachtens der "dörfliche Charakter" gestört sowie diese nicht "wohnbedarfsorientiert" festgesetzt wird.

 

Elte, ein Ortsteil mit insgesamt ca. 2.200 Einwohnern südöstlich zur Kernstadt von Rheine gelegen, hat sich in seiner über 850-jährigen Geschichte zu einem Dorf mit typisch unterländischem Charakter entwickelt. Auch Elte befindet sich für alle sichtbar im Wandel; ablesbar u. a. an der östlichen Dorfkernmitte. Der Bereich östlich der Schwanenburg zwischen Zum Weddenfeld und Saerbecker Straße bedarf einer städtebaulichen bzw. dorfbau­lichen Entwicklung zur Abrundung des Kernbereiches von Elte.

 

Im Bereich nördlich Zum Hermannsweg befinden sich eine ehemalige Hofstelle

samt Altenteiler, das Heimathaus sowie ein Wohnhaus mit landwirtschaftlicher

Prägung. Die Entwicklung dieses Bereiches im Sinne der Bewahrung der dörflichen Identität muss noch als künftige Aufgabe bewältigt werden.

 

Der Bereich südlich Zum Hermannsweg ist geprägt durch zwei Hofstellen und einen dorfuntypischen ehemaligen Gewerbe-/Industriekomplex sowie das Pastoratsgelände innerhalb einer privaten Grünfläche; für die landwirt­schaft­liche Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermannsweg soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und Ordnung in diesem Bereich herzustellen. Wie in alten Karten ablesbar, ist auch Elte geprägt durch Hofstellen; neben ursprünglich großen Haupthofgebäuden sind auch zugehörige kleinteiligere Nebengebäude sowie Heuerhäuser Bestandteil der Hofstellen. Im Zuge des strukturellen Wandels vom bäuerlich geprägten Dorf zu einem ländlichen Wohnort sind neben den prägenden Haupthofgebäuden auch oft die Nebengebäude sowie Heuerhäuser einer neuen Nutzung zugeführt worden.

 

In Anlehnung an derartige Vorprägungen sowie dörfliche Strukturen wurden vier zusätzliche Bauplätze auf einer Gesamtfläche von ca. 2.332 m2 mit gemeinsamer privater Zufahrt im nordöstlichen Hofbereich festgesetzt. Für diese vier Baugrundstücke gelten besondere bauge­stalterische Festsetzungen, sodass sich eine harmonische, kleinteilige und untergeordnete Eingliederung in die direkte Umgebung der dominanten vorhandenen dorfbildprägenden Haupthofgebäude ergibt.

Mit der gewählten Grundstücksgröße, der minimalen Ausnutzbarkeit sowie den baugestalterischen Vorgaben in Anlehnung an traditionelle Siedlungs­strukturen wird hier eine maßvolle Ergänzung bzw. Nachverdichtung erreicht. Die Ausweisung von größeren Baugrundstücken würde dieser Intention widersprechen, zumal größere Baugrundstücke in der Regel auch eine adäquate Bauweise bzw. Baukörperform hervorrufen.

 

Der Hinweis auf eine Fehlentwicklung im Baugebiet Wischmannstraße wird zur

Kenntnis genommen; im Gegensatz zur Nachverdichtung im Bereich des Bebauungsplanes "Zum Hermannsweg" ist das Baugebiet Wischmannstraße ein Neubaugebiet in der Größenordnung von fast 9 ha Größe.

 

Es ist richtig, dass der teilweise freie Blick auf überwiegend bewaldete Flächen im Bereich des Mühlenbachs nicht mehr in der heutigen Form gegeben sein wird.

 

Es ist ebenso richtig, dass die Notwendigkeit der Ausweisung von neuen Bau­flächen in Elte derzeit nicht zwingend gegeben ist. Der Bebauungsplan Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg - Elte", der Stadt Rheine wird aufgestellt, um für die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich einer aufgegebenen Hofstelle eine zukunftsfähige Entwicklungsperspektive zu eröffnen. Die angestrebte Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht einer nachhaltigen städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Entwicklung, zumal ent­sprechend den gestalterischen Festsetzungen hier eine Dorfentwicklung angestrebt wird, die der Bewahrung der dörflichen Identität dient.

 

Aus den vg. Gründen wird den Anregungen des Einwenders nicht entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

1.2    Schreiben eines Vereins aus Elte

          Schreiben vom 1. Juli 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Verein aus Elte wendet sich gegen die Ausweisung der "neuen Bauplätze", regt eine neue Zufahrt an und fordert die Fußwegverbindung zwischen Flöddertstraße und Zum Hermannsweg.

 

Zu 1:

Elte, ein Ortsteil mit insgesamt ca. 2.200 Einwohnern südöstlich zur Kernstadt von Rheine

gelegen, hat sich in seiner über 850-jährigen Geschichte zu einem Dorf mit typisch münsterländischem Charakter entwickelt. Auch Elte befindet sich für alle sichtbar im Wandel; ablesbar u. a. an der östlichen Dorfkernmitte. Der Bereich östlich der Schwanenburg zwischen Zum Weddenfeld und Saerbecker Straße bedarf einer städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Entwicklung zur Abrun­dung des Kernbereiches von Elte.

 

Im Bereich nördlich Zum Hermannsweg befinden sich eine ehemalige Hofstelle

samt Altenteiler, das Heimathaus sowie ein Wohnhaus mit landwirtschaftlicher

Prägung. Die Entwicklung dieses Bereiches im Sinne der Bewahrung der dörflichen Identität muss noch als künftige Aufgabe bewältigt werden.

 

Der Bereich südlich Zum Hermannsweg ist geprägt durch zwei Hofstellen und einen dorfuntypischen ehemaligen Gewerbe-/Industriekomplex sowie das Pastoratsgelände innerhalb einer privaten Grünfläche; für die landwirt­schaft­liche Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermannsweg soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und Ordnung in diesem Bereich herzustellen. Wie in alten Karten ablesbar, ist auch Elte geprägt durch Hofstellen; neben ursprünglich großen Haupthofgebäuden sind auch zugehörige kleinteiligere Nebengebäude sowie Heuerhäuser Bestandteil der Hofstellen. Im Zuge des strukturellen Wandels vom bäuerlich geprägten Dorf zu einem ländlichen Wohnort sind neben den prägenden Haupthofgebäuden auch oft die Nebengebäude sowie Heuerhäuser einer neuen Nutzung zugeführt worden.

 

In Anlehnung an derartige Vorprägungen sowie dörfliche Strukturen wurden vier zusätzliche Bauplätze auf einer Gesamtfläche von ca. 2.332 m2 mit gemeinsamer privater Zufahrt im nordöstlichen Hofbereich festgesetzt. Für diese vier Baugrundstücke gelten besondere bauge­stalterische Festsetzungen, sodass sich eine harmonische, kleinteilige und untergeordnete Eingliederung in die direkte Umgebung der dominanten vorhandenen dorfbildprägenden Haupthofgebäude ergibt.

Mit der gewählten Grundstücksgröße, der minimalen Ausnutzbarkeit sowie den baugestalterischen Vorgaben in Anlehnung an traditionelle Siedlungs­strukturen wird hier eine maßvolle Ergänzung bzw. Nachverdichtung erreicht. Die Ausweisung von größeren Baugrundstücken würde dieser Intention widersprechen, zumal größere Baugrundstücke in der Regel auch eine adäquate Bauweise bzw. Baukörperform hervorrufen.

 

Zu 2:

Die Zu- und Abfahrt der Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermanns­weg ist traditionell die Zuwegung der Hofstelle; dies ist bis heute auch am Standort der Hofeichen ablesbar.

In den Jahren 2004 und 2005 wurde der Neuausbau der L 475/578 im Dorfkernbereich von Elte durchgeführt. Im Zuge der Planung zum Ausbau dieser " Dorfstraßen" wurde von Seiten der Stadt Rheine in Zusammenarbeit mit den Vereinen aus Elte besonderer Wert darauf gelegt, mittels dorfgemäßen Gestaltungselementen und unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten einen Ausbau zu realisieren. Eine einschneidende Veränderung stellte die Umgestaltung im Einmündungsbereich zum Hermannsweg dar, um hier die Erhaltung der Zuwegung zur Hofstelle einschließlich der die Hofstelle umgehenden Bruchsteinmauer zu gewährleisten.

Insofern ist es unverständlich, dass nach den Vorstellungen des Einwenders nunmehr eine neue große Zufahrt von der Straße Zum Hermannsweg geschaffen werden soll.

 

Mit der textlichern Festsetzung Nr. 19 wird sichergestellt, dass die das Flurstück im Westen, Norden und Osten umgehende Bruchsteinmauer als Bestand erhalten bleibt und Einfahrten lediglich im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermannsweg und an der nord - östlichen Begrenzung zulässig sind. Bei Abbruch der noch vor­handenen Wirtschaftsgebäude entlang der Straße Zum Hermannsweg ist diese entstehende Lücke durch eine Ergänzung der Bruchsteinmauer zu komplettieren. Insofern ist sichergestellt, dass - lediglich unterbrochen durch eine Einfahrt – der "geschlossene Eindruck" dieser Mauer erhalten bleibt.

 

Zu 3:

Zu der geforderten Fußwegverbindung zwischen Flöddertstraße und der Straße Zum Hermannsweg ist auszuführen, dass eine derartige Verbindung durch die Parzelle der Hofstelle und durch privaten Garten einschließlich der im Landschaftsgebiet befindlichen bandartigen Grünzone beiderseits des Mühlenbaches führen müsste. Eine derartige Fußwegverbindung ist vielleicht wünschenswert, aber derzeit nicht erforderlich, da parallel hierzu in einem Abstand von ca. 160 m Luftlinie eine komfortable, unabhängig geführte Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Schwanen­burg/ Saerbecker Straße im Zuge des Ausbaus dieser Straßen realisiert wurde.

 

Aus den vg. Gründen wird den Anregungen des Vereins aus Elte nicht entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungs­planes Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg - Elte", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt­bezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wo­bei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 43, Flur 18, Gemarkung Elte. Er befindet sich südlich der Straße Zum Hermannsweg und östlich der Schwanenburg (L593). Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig