Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2155


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gemäß der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

1.     Mischfläche bestehend aus

a)     niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster bzw. Asphalt

b)     Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster bzw. Asphalt

c)     Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

2.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation

3.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig