Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:20:50

 

Frau Karasch führt kurz in das Thema ein. Die Verwaltung stellt sich an dieser Stelle einen Mix aus Nutzungen vor und keine große, monofunktionale Einzelhandelsnutzung. Diese Vorlage sei als Auftakt zu sehen, eine weitere Vorlage sei für die Dezembersitzung im Rat geplant.

 

Herr Doerenkamp merkt an, dass seine Fraktion gerne etwas ändern möchte. Daher werde seine Fraktion heute dem Beschluss zustimmen, auch wenn noch nicht ganz klar sie, wie die Pläne in Zukunft aussehen werden.

 

Herr Bems sagt die Unterstützung seiner Fraktion zu. Durch den Rahmenplan Innenstadt haben sich die Rahmenbedingungen für eine Entwicklung entscheidend verbessert und durch diesen Beschluss habe man eine weitere Kontrollmöglichkeit in der Hand. Außerdem sei der Druck von außen durch die Emsgalerie und den Rahmenplan enorm gestiegen.

 

Herr Grawe begrüßt den Beschlussvorschlag. Der Weg, weg von der Einzelhandelsnutzung, hin zu Dienstleistung und Wohnen sei sinnvoll. Er möchte gern wissen, ob auch Hotelnutzung geplant sei.

 

Dass die Stadt Rheine jetzt aktiv werde, findet Herr Jansen sehr gut und regt an, über die Öffnungszeiten der Tiefgarage nachzudenken.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass die möglichen Nutzungen noch offen seien. Eine Hotelnutzung im weiteren Sinn sei auch denkbar. Die 22. Änderung des  Bebauungsplanes definiere  aber  noch keine Inhalte, sondern vorerst nur Ziele. .

 

Herr Dewenter begrüßt diese Änderung als gutes Signal, auch an die Eigentümer, dass nicht alles so weiter laufen kann wie bisher.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt

Rheine beschließt, gem. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 10 g, Kennwort „Westliche Innenstadt“, der Stadt Rheine im Bereich der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie des sich westlich bis zum Busbahnhof anschließenden Gebäudekomplexes zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 22. Änderung des Bebauungsplanes 10 g, Kennwort „Westliche Innenstadt“ wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:  Durch die Südgrenze des Staelschen Hofes entlang der Nordgrenze des Flurstückes 1115 sowie weiter nach Westen durch die Nordgrenze des Flurstückes 1116.

Im Westen: Durch die Ostgrenze des Busbahnhofes entlang der Westgrenze der Flurstücke 1116 und 1611.

Im Süden:   Durch die Nordgrenze der Matthiasstraße bzw. Einmündung Kolpingstraße entlang der Südgrenze der Flurstücke 1611, 1116, 1115, 1142 und 1143.

Im Osten:    Durch die Westgrenze der Herrenschreiberstraße entlang der Ostgrenze des Flurstücks 1115.

 

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 1115, 1116, 1611, 1142 und 1143. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt

Rheine nimmt die Ausführungen zum geplanten Vorgehen für die Entwicklung der ehemaligen Hertie-Immobilie und des sich anschließenden Gebäudekomplexes mit der ehemaligen „Mensing-Fläche“ zur Kenntnis.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig