Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: beginnend mit der Ostgrenze des Flurstückes 663, Nord- und Westgrenze des Starenwegs (Flurstück 492) Nordgrenze der
Flurstücke 317 und 319 und südl. versetzt die Nordgrenze des
Flurstücks 1148.
im Westen: durch die Westgrenze der Aloysiusstr.
zwischen den
Flurstücken 231 bis Flurstück 155, ab dort östlich versetzt durch die
Westgrenze des Flurstücks 317.
im Süden: durch die Südgrenze der Scharnhorststraße und nördlich
versetzt durch die Baumreihen auf dem Flurstück 1148.
im Osten: durch die nord-südlich verlaufende Baumgruppe und im Bereich
der
Keimpohlstraße durch die Ostgrenze des Flurstücks 1148,
und
durch die Ostgrenze des Flurstücks 317.
Die Flurstücke befinden sich in der Flur 178, Gemarkung Rheine Stadt, und in der Flur 29, Gemarkung Rheine r.d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan eindeutig festgelegt. (Anlage 1)
II. Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 339 „Eschendorfer Aue Teilabschnitt Ost“
Die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen General-Wever-Kaserne zu einem Wohngebiet soll im ersten Teilabschnitt auf den östlich der Schorlemerstraße gelegenen Flächen (ehemaliger Betriebshof und angrenzende Sportplatzfläche) begonnen werden.
Der B-Planentwurf sieht in diesem ersten Abschnitt ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie zweigeschossige Mehrfamilienhäuser vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt den in der Anlage 2 dargestellten Bebauungsplanvorentwurf inkl. Begründung. (Anlage 3)
III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue, Teilabschnitt Ost" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1148,
im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 1148,
im Süden: durch die west-östlich verlaufenden Baumgruppen auf dem
Flurstück 1148
im Osten: durch die nord-südlich verlaufenden Baumgruppen des Flurstücks
1148 und im Bereich der Keimpohlstraße durch die Ostgrenze des
Flurstücks 1148.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 29, Gemarkung Rheine r.d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan eindeutig festgelegt.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender öffentlicher Unterrichtung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und einer 3-wöchigen Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.