II/A/2185

 

Herr Berardis erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162.

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der

„Sandhövelstraße (von B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162“

vom ___________________

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Sandhövel­straße (von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162 erlassen:

 

Die o. g. Straßen sind abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Sandhövelstraße (von B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

4.        Gepflasterte Gehwege mit Unterbau

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B.        Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem Betonsteinpflaster

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           40 Ja-Stimmen

                                               1 Nein-Stimme

                                               1 Stimmenthaltung