II/A/2405

 

35.1    Nachzahlung von GEZ-Gebühren

 

Herr Niehues führt aus, in Rheine kursiere das Gerücht, dass die Stadt wegen nicht angemeldeter Radio- und Fernsehgeräte eine Nachzahlung an die GEZ in Höhe von 40.000,00 € zahlen müsse. Er möchte wissen, ob dieses Gerücht zutreffe.

 

Herr Hermeling antwortet, dass eine Nachfrage der GEZ zu Radios in verschiedenen städtischen Einrichtungen bezogen auf die letzten 10 Jahre von einigen Mitarbeiter(inne)n der Verwaltung aus finanzieller Sicht der Stadt Rheine sehr wohlwollend beantwortet worden sei. Die sich daraus ergebende Nachzahlung an GEZ-Gebühren liege aber deutlich unter 40.000,00 €. Der Stadt sei definitiv kein finanzieller Schaden entstanden.

 

Auf Hinweis von Frau Dr. Kordfelder führt Herr Hermeling das Beispiel an, wonach vor einigen Jahren im 2. Obergeschoss des neuen Rathauses eine Musikanlage mit mehreren Lautsprechern installiert worden sei, um die Atmosphäre im Bereich der Jugend- und Sozialverwaltung zu verbessern. Dabei sei der Verwaltung nicht bekannt gewesen, dass jeder einzelne Lautsprecher gebührenpflichtig sei, obwohl die Musik aus einer zentralen Anlage eingespielt würde.

 

Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass den Fraktionsvorsitzenden auf Wunsch die genaue Zusammensetzung der Nachzahlung schriftlich zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils:        18:10 Uhr