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Herr Krümpel weist darauf hin, dass die neue Satzung erforderlich geworden sei, weil es verschiedene Änderungen im Landeswassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz gegeben habe. Die dazu vom Städte- und Gemeindebund erlassene Mustersatzung sei Grundlage dieser komplett überarbeiteten neuen Satzung für die Stadt Rheine gewesen. Kernpunkt dieser neuen Satzung sei, dass die versiegelten Flächen stärker belastet würden, und zwar mit 90 % und die nicht versiegelten Flächen mit 10 %.

 

Vor der Sitzung seien hierzu verschiedene Fragen gestellt worden, unter anderem wer die Wasser- und Bodenverbände überprüfe. Nach dem Wasserverbandsgesetz sei für jedes Jahr ein Haushaltsplan und eine Jahresrechnung aufzustellen. Diese würden der Aufsichtsbehörde – dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt – zur Prüfung vorgelegt.

Der in dieser Satzung für die Gewässerunterhaltung verwendete Begriff „versiegelte Fläche“ unterscheide sich nicht von dem beim Niederschlagswasser verwandten Begriff. Es handele sich um bebaute oder befestigte Flächen. Bei den Wasserverbänden würden diese komplett berücksichtigt und bei der Niederschlagswassergebühr nur der Teil, von dem das Regenwasser ins Kanalnetz fließe und nicht auf dem Grundstück versickere.

 

Die Bevölkerung werde über den Erlass der neuen Satzung durch die Presse informiert. Zusätzlich würden die Zahlungspflichtigen mit dem Beitragsbescheid ein zusätzliches Anschreiben mit einem Fragebogen erhalten, in dem die versiegelten Flächen aufgeführt und der Stadt zu bestätigen seien.

 

Herr Doerenkamp bittet die Verwaltung, die unterschiedliche Bewertung der versiegelten Flächen beim Niederschlagswasser und bei der Gewässerunterhaltung in dem Anschreiben deutlich herauszustellen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW der Stadt Rheine.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig