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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 15.12.2016 die „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine – Abfallgebührensatzung“ in Form der 7. Änderungssatzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig