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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der
Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner
Sitzung am 15.12.2016 die „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine – Straßenreinigungs- und
–Gebührensatzung-“ in Form der 8. Änderungssatzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig